Hallo
Ich lese hier nun schon seit Herbst 2003 mit und habe mir hier den einen oder anderen Hinweis und Tipp angeeignet..
Ich habe im Frühjahr 2000 telefonisch bei Ibex einen Rechner bestellt, der dann promt 6 Wochen später geliefert wurde.
Nach auslaufen der Leasingzeit, habe ich (nachdem IBEX 3 Monate weiter abbuchte) das Konto gesperrt.
Nach vielen Briefen (die ich alle brav aufbewahrt habe) kam dann am 16.12.2006 der gerichtliche Mahnbescheid.
Dem hab ich direkt widersprochen und bekam daraufhin eine anwaltliche Aufforderung, diesen Widerspruch zurückzunehmen.
was ich auch ignorierte.
Nun bekam ich heute wieder eine Aufforderung , den Widerspruch zurückzunehmen.
Da mir es nun langsam zu bunt wurde, habe ich daraufhin, alle Schreiben von IBEX und die gesammelten El-Inkasso Mahnungen
und diese anwaltlichen Schreiben eingepackt und habe mich zur Rechtsberatung unseres Amtsgerichts begeben.
Allein weil ich wissen wollte, wie lange ich noch diese nervigen Schreiben ertragen muß.
Das Ergebnis dieser Beratung, will ich euch doch mitteilen.
Hoffentlich geb ich das auch alles richtig wieder, bin noch immer unter dem Eindruck des Gesprächs.
Dort hat sich meiner , ein ehemaliger Richter angenommen, der direkt nach Schilderung und Durchsicht meiner Unterlagen
(die Mahnungen interessierten ihn gar nicht , nur das Schadensersatz-Schreiben)lächelte.
Wobei noch anzumerken war, das er sehr unwirsch auf den komischen Zettel (Antrag auf Mietung eines PCs)von Ibex reagierte.
Er wollte den Vertrag, nicht den Antrag darauf. Als ich sagte , das es mehr nicht gäbe und ihm auf Nachfrage versicherte,
das auch die andere Seite nicht mehr hat und haben kann, knurrte er irgendwas von "kurios" in seinen Vollbart
Das erste was er von sich gab ist:
Wer ist denn dieses Frau S. von Ibex? ist oder war sie Geschäftsführerin oder sonstwie ermächtigt diese Schadensersatzforderung zu schreiben?
und wenn ja, wer hat sie ermächtigt? Dazu muß es Unterlagen geben.
sollte das nicht zu klären sein, wäre die ganze Schadensersatzforderung nicht das Papier wert ,auf dem
es geschrieben wurde.
Auch muß hier nicht nur die Schadensersatzforderung , sondern auch sämtliche Vertragsunterlagen existieren.
auch die schon so oft angesprochenen AGB sollten in unterschriebener Form vorliegen.Hinweise darauf allein, nützen nicht viel.
Es widerspricht auch gängiger Gepflogenheit, diese Forderungen direkt einem Inkasso-Dienst weiterzuleiten.
Das Mahnwesen und das daraus eingeleitete Beantragen eines Mahnbescheids, obliegen in jeden Fall einer normalen Buchhaltung.
Hier kommt der Verdacht auf, das nur maximale Ausbeute aus der Forderung herausgeholt werden sollte.
schon weil ersichtlich wird , das alle Fristen bis zum Ende ausgeschöpft werden und
es entspricht gängiger Rechtsprechung, das solche Kosten nicht mit eingeklagt werden können und somit aus der Forderung komplett entfernt werden.
Desweiteren äußerte er sich nur soweit , das er aus seiner langen Laufbahn als Richter nur sagen kann,
das Briefe zur Aufforderung auf Rücknahme des Widerspruchs , in der Regel nur bei ohnehin unberechtigten Forderungen geschrieben werden
und meist nur noch Ausdruck eines letzten Versuchs , doch noch irgendwie Geld zu bekommen.
Ihm wäre noch kein Fall vorgekommen, wo nach solchen Schreiben ,auch verhandelt worden wäre.
Da es hier ja auch ein unsachlich geführtes Streitgespräch über die Mahnungen der Inkasso gab, hab ich direkt auch danach gefragt.
Die ganzen Mahnschreiben der Firma Inkasso, können ungelesen vernichtet werden,
Es sei denn, das man hier wegen unlauteren Vorgehens jemanden verklagen will und seinerseits Schadensersatz foren will.
Das wäre aber wiederum ein schwieriges Unterfangen, das anfängt , bei der Frage, wer hat die Schadensersatzforderung geschrieben und wer war dazu berechtigt .
wer war in weiteren Verlauf berechtigt , dies einem Inkassounternehmen zu übergeben.Inwieweit wurde dies dokumentiert
und wo sind die Dokumente das die Forderungen verkauft worden sind.
darüber müssen Urkunden existieren und dem Schuldner zur Kenntnisnahme gebracht worden sein.
Wie ist diese Frau W. dort involviert? man kann hier nicht Auftraggeberin und gleichzeitig Auftragsnehmerin sein.
Was ist mit dem Früheren Vorstand von Ibex?
wenn man hier genau durchblickt, kann man Strafantrag gegen eine Person stellen,
doch wer diese Person ist, weiß man hier nicht
Demnach wäre ein solches Unterfangen von vornherein zum Scheitern verurteilt.
So sollte man sich nicht nur das Geld dafür sparen
(das eventuell zum Fenster herausgeschmissen wäre, wenn man den falschen anklagt)
sondern auch die Nerven, die ein solcher oft über Jahre hinweg geführter Prozess kostet.
Ein öffentliches Interesse sieht hier der Richter nicht, denn es ist kein direkter Betrug ersichtlich.
Auch wenn bei näherem hinsehen ein solcher sehr wahrscheinlich ist
Ausserdem steht es jedem Beschuldigten frei , sich Rechtsauskunft zu holen und gegebenenfalls auch kostenlos gerichtlich vertreten zu lassen...
Als Verabschiedung meinte er "gehen sich nach Hause und lassen weitere Schreiben weiterhin unbeantwortet.
In spätestens 6 Wochen (also Ende Juni) möglicherweise früher (er kenne die genauen Daten ja nicht)ist auch der Spuk ,
ohne das mit weiteren Maßnahmen zu rechnen sei, vorbei!"
hätte ich diese Beratung mal eher gemacht, dann hätte ich mir so manche Nacht mit Magengrummen erspart.
Aber mein Mann sagte immer nur, "interessiert mich nicht, dann gehen die eben vor Gericht,na und?"
Ich glaube, das ich da ein wenig sensibler bin.
Auch aus dem Grund habe ich gedacht, das ich von meinem Beratungsgespräch erzähle,
denn das hat mehr Hand und Fuß , als alle Spekulationen die ich hier schon gelesen habe.
tschüß sagt
Indra