Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)

Hallo, bei mir folgender Fall: Angebot einer Karte FCB - S04 in 2017 bei ebay Kleinanzeigen zum Original Preis, da ich zunächst verhindert war. Der Kauf ist nicht zustande gekommen, weil ich dann doch das Spiel besuchen konnte.
8 Wochen später das bekannte Schreiben von L+S. Daß die an meine Daten gekommen sind, hat mich zunächst überrascht.
Sollte die Unterlassungserklärung unterschreiben, und 250,- € zahlen.
Um die Unterlassungserklärung kommt man i.d.R. nicht rum, weil man ja objektiv gegen die AGB verstossen hat, die habe ich auch unterschrieben, weil ich natürlich kein Ticket online mehr einstellen werde - man lernt ja dazu.
Die 250,- € habe ich nicht gezahlt, sondern telefonisch mit dem Anwalt verhandelt - in meinem Fall liegt ja keine Gewinnabsicht vor, habe zum Originalpreis angeboten - konnte die "Strafe" auf 70,- € runterhandeln. Damit war der Vorgang für mich abgeschlossen.
 
Hallo,

habe auch eine Abmahnung bekommen mit folgendem Grund:

Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-
Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten-Abo (nachfolgend gemeinsam „ATGB“) unserer
Mandantin, nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „eBay“ / „eBay-
Kleinanzeigen“ angeboten und/oder veräußert haben. Danach ist die Weitergabe von Tickets

folgendermaßen eingeschränkt:

Bloß habe ich die betroffenen Tickets nicht bei Ebay angeboten, sondern im Zweitmarkt. Dort habe ich auch keinen Abnehmer gefunden und somit sind die Tickets leider verfallen.

Wie kann ich da vorgehen?
 
Hallo

Ich habe über ebay Karten für das hoffenheim spiel mit Stadion Plan verkauft nun ist der FCB Akount von meinem Vater gesperrt. Ich hatte den Zugang. Ebay lief auch über meinen Vater Geld ging aber auf mein Konto. Mein Vater wusste davon nichts. In einer Mail vom fcb hieß es mein Vater solle auf Post vom Anwalt warten wie kann ich mich darauf vorbereiten.
 
Zunächst finde ich es super das es hier ein Forum zu diesem Thema gibt und sich in diesen Fällen gegenseitig unterstützt wird.

Vorwurf Abmahnung siehe Anhang !

Ich habe gestern eine Abmahnung von Lentze Stopper Rechtsanwälte erhalten und bin mir nicht sicher ob eine modifizierte UE in meinem Fall ausreicht bzw. ob wie diese auszusehen hat.

Zunächst möchte ich den Sachverhalt kurz schildern. Mir wurden für mich überraschend insgesamt neun Tickets für das Heimspiel Bayern München gegen Athen zugeteilt. Da ich aus beruflichen Gründen am Spiel nicht teilnehmen konnte und mich die Bezahlung dieser Tickets in eine finanzielle Notlage gebracht haben, habe ich die Tickets über Ebay angeboten. Dabei habe ich ein Stadionbild des FC Bayern hochgeladen und ein Pfeil eingefügt um so auf den Block der Sitzplätze zu verweisen. Nachdem die Auktion nach ein paar Tagen durch Ebay abgebrochen wurde, habe ich die Ticket`s noch über den Zweitmarkt des FC Bayern verkaufen können.

Über die korrekte Vorgehensweise bin ich mir nicht im Klaren und wie eine mögliche modifizierte UE auszusehen hat weiß ich leider auch nicht.

Falls weitere Informationen fehlen, um mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen, dann lasst es mich einfach wissen.

Zur Info: Meine Frist ist auf den 23.11.2018 gesetzt.

Liebe Grüße
 

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Zunächst finde ich es super das es hier ein Forum zu diesem Thema gibt und sich in diesen Fällen gegenseitig unterstützt wird.

Vorwurf Abmahnung siehe Anhang !

Ich habe gestern eine Abmahnung von Lentze Stopper Rechtsanwälte erhalten und bin mir nicht sicher ob eine modifizierte UE in meinem Fall ausreicht bzw. ob wie diese auszusehen hat.

Zunächst möchte ich den Sachverhalt kurz schildern. Mir wurden für mich überraschend insgesamt neun Tickets für das Heimspiel Bayern München gegen Athen zugeteilt. Da ich aus beruflichen Gründen am Spiel nicht teilnehmen konnte und mich die Bezahlung dieser Tickets in eine finanzielle Notlage gebracht haben, habe ich die Tickets über Ebay angeboten. Dabei habe ich ein Stadionbild des FC Bayern hochgeladen und ein Pfeil eingefügt um so auf den Block der Sitzplätze zu verweisen. Nachdem die Auktion nach ein paar Tagen durch Ebay abgebrochen wurde, habe ich die Ticket`s noch über den Zweitmarkt des FC Bayern verkaufen können.

Über die korrekte Vorgehensweise bin ich mir nicht im Klaren und wie eine mögliche modifizierte UE auszusehen hat weiß ich leider auch nicht.

Falls weitere Informationen fehlen, um mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen, dann lasst es mich einfach wissen.

Zur Info: Meine Frist ist auf den 23.11.2018 gesetzt.

Liebe Grüße


Hallo zusammen,

kann mich jemand in meiner Angelegenheit unterstützen? Über den ein oder anderen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
 
Hallo zusammen,

ab welchem Punkt soll man den Schriftverkehr einfach ignorieren?

• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.

Das hier meine Anschuldigungen. Habe dann nach Vorlage aus diesem Forum gehandelt und ein Schreiben aufgesetzt.
Kam dann relativ schnell darauf eine Antwort mit Hinweise darauf, dass alles nicht ausreicht was ich angegeben habe und ich mich telefonisch melden soll, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wie soll ich reagieren? Ich fand jetzt in diesem Forum nichts ähnliches.
 
Hallo zusammen,

nach einigen Jahren Erfahrung mit Waldorf Frommer meine Kommentare zu dem Thema AbhmahnUnwesen im Bereich „Ticket Verkauf“.

Damit eines vorab klar ist: Solange Ihr Privatpersonen und keine gewerblichen Händler seid habt Ihr nichts Verwerfliches getan. Ihr habt ein offizielles Produkt entweder legal gekauft oder legal verkauft. Wie hoch der Preis dabei ist spielt keine Rolle.

Auch wenn die ATGB oder sonstige laute Presse Meldungen vom FCB oder anderen Vereinen das gerne total anders darstellen - dieser Vorgang an sich ist völlig ok. Das haben auch Gerichtsurteile bestätigt.

Ihr seid also die Opfer, die Abmahner sind die Gegner.

Es gibt eigentlich nur 2 Varianten: Schweigen oder Zahlen

1. Zum Schweigen:

Nicht antworten, auf gar nichts. Üblicherweise wird eine Unterlassungserklärung (UE) gefordert. Diese hat aber nicht die Unterlassung im Auge, zynisch gesehen ist diese sogar schlecht für das Geschäftsmodell der Abmahner ;-)

Sie soll vor allem taktisch dienen aus folgenden Gründen:

1. Prüfen der ladefähigen Adresse (Ohne Witz, die versenden ja auch ins Blaue)
2. Druck aufbauen – muss binnen weniger Tage erledigt sein sonst droht was Schlimmes
3. Quasi Schuldanerkenntnis – auch eine noch so sehr modifizierte UE ist ein Geständnis!
4. Kontakt ist hergestellt – jetzt wird in Ruhe das wichtigste geklärt: die Kohle!

Die Abmahner fügen sowieso immer viele Kontaktstellen bei (E-Mail, Telefon, Fax, etc) – Hauptsache man meldet sich („Ruf mich an!“). Sobald irgendeine Rückantwort kommt ist das Opfer an der Angel. Ohne jegliche Antwort stochert der Abmahner aber im Nebel. Sein Aufwand für Kommunikation wie IT, Drucken, Porto, Nachverfolgung, etc. erhöht sich deutlich, schlecht fürs Geschäft.

WICHTIG: Die UE ist vor allem bei einer Sperre durch den Verein für Dich als Mitglied widersinnig. Nur wenn der Verein die Sperre aufhebt da man ja die UE unterschrieben hat die UE zumindest da eine Berechtigung. Sollte aber der Verein auf die Sperre beharren, dann gibt es ja gar keine Möglichkeit zum "legalen" Kauf von Tickets, die UE ist im Sinne von "verhalte Dich korrrekt" nutzlos. Und bei dem Bezug von Karten über welche privaten Kanäle auch immer würde man sofort in die Gefahr einer Unterlassungsklage geraten, da der Verein ja eigentlich über den Transfer des Tickets informiert werden will (s. ATGB) und dann die Sperre sieht, hier ist keine vorhandene UE natürlich für das Mitglied von Vorteil.

Auch nichts zahlen. Für 250 Euro bekommen die nie ein Gericht dazu überhaupt ein Verfahren zu eröffnen. Dazu wäre vorher erst einmal ein offizieller gerichtlicher Mahnbescheid zu erwirken. Solange dieser nicht vorliegt bluffen die Abmahner nur. Auch nicht auf Inkassounternehmen mit zusätzlichen Gebühren antworten, die haben nur die angeblichen Forderungen gekauft.

Auch nicht sonst irgendwie schreiben, so im Sinne "Bin ich gar nicht, was wollt ihr eigentlich, gibt doch ein Gesetz, usw usw". Sobald eine Reaktion kommt ist der Fall für den Abmahner eine Erfolgs-Stufe höher, also seine Chancen auf Geld steigen.

99% solcher Fälle verlaufen im Sand. Es gibt ca. 500.000(!) Abmahnungen im Jahr, da müssten schon 5.000 Verfahren im Jahr laufen um über 1% zu kommen. Das machen die Gerichte nicht mit. Und wenn es doch tatsächlich zu einem Gerichtstermin kommen sollte kann man noch am Tag vorher sagen „OK, zahle ich halt die 250 Euro“. Wird jeder Richter sofort begrüßen. Zahlen tun übrigens nur ca. 25% - das ist dann immer noch ein tolles Geschäft für Studiums-Versager.

2. Zum Zahlen:

Wer keine Lust auf längere Phasen hat (Verjährung erst nach 3 vollen Jahren) kann natürlich auch das Ganze begleichen.

Hier würde ich anraten dem Abmahner anzubieten, dass man ein Betrag X zahlt, aber keine Unterlassungserklärung unterschreiben will (interessiert den ja auch nicht, s.o.). Der Abmahner hat maximal Anspruch auf seine Kosten (maximal 1,3 der RA Gebühren von Euro 58,50 bei einem Streitwert von max. Euro 500,00, bei bis zu Euro 1000,00 sind das Euro 104,00 mal 1,3) plus der „Strafe“, also irgendetwas unter Euro 250,00. Wenn man sich auf Euro 100,00 (Schadensersatz) plus RA Gebühren einigt dann kommen noch Euro 76,05 RA Gebühren dazu wenn z.B. 2 Tickets 200 Euro gekostet haben, in Summe Euro 176,05. Evtl. will der RA noch eine Auslagenpauschale gem. 7002 VV RRG, also 20% der Gebühren, dann wäre der Aufwandsersatz für den Anwalt in Summe Euro 91,26 .

Am einfachsten sogar dem Anwalt einfach einseitig so schreiben und gleich mal Euro 191,26 überweisen. Dann hat er nicht mehr viel Spielraum. Die UE würde ich nach wie vor ablehnen, siehe Sperre oben.

Nun zu dem zivilem Bereich – der Vereinsmitgliedschaft.

Was die Sperre durch den Verein darf man sich keinen Illusionen hingeben. Solange die Clubs Mitgliedszahlen haben im 5 bzw. 6 stelligem Bereich sind ein paar Tausend gesperrte Mitglieder sogar eine gute Warnung an alle anderen. Frei nach Mao :

„Bestrafe einen – erziehe hunderte“.

Auch wenn Ihr Euch an den Hals des Abmahners hängt, alle Schriftstücke unterschreibt und viel Kohle bezahlt und Bettelbriefe an den Vorstand schickt – die Sperren bleiben alle ausnahmslos bestehen.

Alle.

Und auch nach Ablauf der Sperre ist eigentlich das Ganze witzlos, in der Datenbank des Vereins bleibt der Marker „Schwarzmarkt“ ewig bestehen und das wirkt sich auf Kartenverteilungen aus. Eure Mitgliedschaft könnt Ihr getrost in die Tonne treten.

Ihr könnt ja im Herzen Fan bleiben und privat weiterhin Karten kaufen. Das können die vorbestraften Steuerbetrüger Hoeneß, Rummennigge und deren zweifelhafte Abmahner-Anwälte auch nicht ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ab welchem Punkt soll man den Schriftverkehr einfach ignorieren?

• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.

Das hier meine Anschuldigungen. Habe dann nach Vorlage aus diesem Forum gehandelt und ein Schreiben aufgesetzt.
Kam dann relativ schnell darauf eine Antwort mit Hinweise darauf, dass alles nicht ausreicht was ich angegeben habe und ich mich telefonisch melden soll, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wie soll ich reagieren? Ich fand jetzt in diesem Forum nichts ähnliches.

Nicht reagieren, ignorieren.

Du hast völlig legal Dein Ticket verkauft. Den Richter möchte ich sehen der dann noch denen Recht gibt. Die wollen reden um das Geld zu verhandeln. Siehe meinen Ausführungen dazu weiter oben.
 
Ich habe zwar noch keine Abmahnung erhalten, aber mein Online Account wurde bereits gesperrt und per E-Mail wurde mir bestätigt, dass ich Tickets via Ebay zu einem Spiel "Z" (Termin: 2019) verkauft habe. Soweit alles korrekt.

Jetzt hatte ich ebenfalls Tickets für ein Spiel "A" (Termin: 2018) verkauft, welches vor einigen Tagen stattfand. Dort konnte ich leider nicht hin, da ich beruflich verhindert war. Die Tickets hatte ich bereits vor 1-2 Monaten verkauft. Jetzt habe ich vom Käufer die Nachricht erhalten, dass der Käufer mit diesen Tickets nicht ins Stadion kam inkl. Schreiben vom FCB mit Stempel "Invalid Ticket". Jetzt fordert er logischerweise die Rückzahlung des Kaufpreises, was ich verstehen kann.

Nun die Fragen: Kann der FCB die Tickets für ein Spiel "A" sperren, selbst wenn sie nur den "Nachweis" für den Verkauf beim Spiel "Z" haben? Welche Möglichkeiten habe ich? Könnte ich jetzt wiederum die Rückzahlung des Kaufpreises beim FCB fordern, da ich keine Gegenleistung bekommen habe? Zumal ich gefühlt 2-3 E-Mails von Bayern (automatisiert) bekommen habe vor dem Spiel "A", ob ich bereits alle Vorkehrungen getroffen habe und ich mich aufs Spiel freue etc.

Kann ich mir das Geld für Spiel "Z" (Zukunft) vom FCB zurückfordern, da ich quasi keine Gegenleistung erhalten erhalten werde? Was ist hier ein insgesamt "kluges" Vorgehen? Worst Case ist halt, dass ich den beiden Käufern von Spiel "A" (fand bereits statt) und "Z" (findet noch statt in 2019) die Tickets erstatte, keine Rückzahlung vom FCB erhalte und noch die 250€ für die Abmahnung abdrücken darf. Wäre cool, wenn jemand Erfahrenes den Fall mal einschätzen könnte, bin um jede Hilfe dankbar.
 
Hallo flinkerer, das sind ja gleich einige Themenfelder.

Zunächst einmal ist der Verkauf eines Tickets völlig legal, das weiß auch Bayern, aber das juckt die nicht. Das Deinem Kunden der Zutritt verweigert wurde ist eine klare Ablehnung einer bezahlten Leistung. Dafür würde ich alleine schon Bayern auffordern das Geld zurückzuerstatten. Das Ticket war nicht "invalid". Aber Bayern argumentiert mit seinen ATGB und vor allem mit seinem Stadion Hausrecht, welches sie "vornehm" Besuchsrecht nennen. Ich bin mir sicher das man im Falle einer Klage gegen Bayern durchaus gewinnen würde - entweder Leistung gewähren oder Geld zurück. Denn das muss Bayern akzeptieren - wenn die Leistung verweigert wurde steht denen nicht automatisch trotzdem das Geld zu. Denn dass man verhindert sein kann und dann das Ticket weitergeben darf schließt der FCB ja nicht aus da sie ja selber keine Rücknahme anbieten:

"7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig."

Nun schließt aber Bayern den Verkauf über iBääh einfach mal aus und verweist auf seinen Paragraphen 9.2.d:

"d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung."

Ob eine Sperre des Verkaufs von reinen Privatpersonen über ibääh oder andere verboten werden darf ist wäre mal ein Fall für eine Musterklage. Wir denken darüber nach.

Das mit den 2-3 Emails ist verdächtig, ich habe noch nie solche E-Mails nach Kauf eines Tickets bekommen. Bist Du Mitglied im Verein ?

Wegen dem Ticket "Z" würde ich auf jeden Fall tickets@fcb.de anschreiben und eine Umschreibung auf einen neuen Kunden fordern. Privater Verkauf an sich ist ja nicht verboten. Wenn die das ablehnen dann Rückgabe des Geldes fordern. Wenn die das auch ablehnen fordere zumindest dass Du Dein Recht auf Besuch des Spiel "Z" zugesichert bekommst - das wäre ja die Original Vertrags Situation und völlig ok. Und mit dem Anwalt drohen wenn die noch nicht einmal zu der eigentlichen Vertrags Situation stehen. Du kannst ja noch sagen Du hast ja im Vorwege(!) die Vorwürfe aus dem Weg geräumt und den ursprünglichen rechtmäßigen Zustand hergestellt.. Worst Case können die dann beim Betreten des Stadions eine Personalausweis Kontrolle anfordern, davon würde ich mal ausgehen.

Leider nicht viel mehr - FCB sitzt auf dem Ross "Dann klag doch ...".

Zu dem Abmahner "Letzter.Stopper" : Nichts machen ! Den hat FCB beauftragt, nicht Du. Der Weiterverkauf war im Sinne der deutschen Gesetzgebung völlig legal. Auch keine Unterlassungserklärung (UE) unterschreiben. Die haben Dich ja eh gesperrt, damit ein legaler Erwerb und anschließend erneuter Verstoß ausgeschlossen. Wegen 250 Euro kommt kein Richter hinter dem Ofen hervor. Prozess technisch müssten die auch vorher einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken - bis dahin ist alles erst mal Bluff. Selbst auf dem Weg ins Gericht könntest Du noch a) einen Anwalt nehmen und/oder b) doch noch 250 Euro plus RA Gebühren zahlen. Wird jeder Richter sofort akzeptieren.
 
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Zum Thema "Nicht autorisierte Benutzung des Logos" :

FC Bayern setzt auf dem Original Ticket sein Logo bewusst drauf. Von daher ist die Abbildung des Logos von FC Bayern gewollt, es wird ja ein Original Ticket verkauft und nicht ein Plagiat. Wenn man z.B. ein Original Adidas Shirt verkauft so ist auch hier das Logo Bestandteil der Ware. Das Stadionbild ist dem entsprechend Teil des Originals, der Verein hat ja das Logo an sich an das Ticket verknüpft. Wenn also der Verkauf gem.BGH Urteil rechtens ist dann ist die Benutzung des Logos Teil das Ganzen.

Ich würde also auch eine UE (Unterlassungserklärung) bezogen auf das Markenrecht nicht unterschreiben. Bzw. mal den möglichen Richter abwarten wie der denn das Ganze sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich habe nun auch meine Abmahnung erhalten bzgl. Kartenverkauf bei ebay.

Folgendes wird mir vorgeworfen:
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
  • Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.
4 Tickets gegen Benfica Ende 2018, zu einem leicht erhöhten Preis muss ich einräumen.
Gefordert werden auch wieder die 250 EUR und das Unterzeichnen der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".

Wurde das Abmahnschreiben kürzlich modifiziert? Die Kanzlei weißt darin explizit darauf hin, dass die Einschränkung des privaten Weiterverkaufs rechtens sei - und gibt genau das hier bereits genannte AZ I ZR 74/96 vom 11.09.2008 an!

"Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter
Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu
werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,
„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet
. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu höheren Kaufpreis als den Original-Ticketpreis,
angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn
es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."

Ist dieser Passus schon immer in den Schreiben drin?


Hat sich also am Vorgehen etwas geändert? Falls nicht, würde auch ich entsprechend reagieren - also nicht reagieren :) Da ich aber das Logo genutzt habe, muss ich zumindest die UE-mod schicken, oder?

Danke für eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich habe nun auch meine Abmahnung erhalten bzgl. Kartenverkauf bei ebay.

Folgendes wird mir vorgeworfen:
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
  • Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.
4 Tickets gegen Benfica Ende 2018, zu einem leicht erhöhten Preis muss ich einräumen.
Gefordert werden auch wieder die 250 EUR und das Unterzeichnen der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung".

Wurde das Abmahnschreiben kürzlich modifiziert? Die Kanzlei weißt darin explizit darauf hin, dass die Einschränkung des privaten Weiterverkaufs rechtens sei - und gibt genau das hier bereits genannte AZ I ZR 74/96 vom 11.09.2008 an!

"Um regelmäßig auftretende Rückfragen zu vermeiden, nachfolgend nochmals wesentliche
Informationen zusammengefasst:
Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter
Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu
werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,
„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet
. Zudem dürfen die Tickets im Falle der
privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu höheren Kaufpreis als den Original-Ticketpreis,
angeboten oder veräußert werden. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn
es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."

Ist dieser Passus schon immer in den Schreiben drin?


Hat sich also am Vorgehen etwas geändert? Falls nicht, würde auch ich entsprechend reagieren - also nicht reagieren :) Da ich aber das Logo genutzt habe, muss ich zumindest die UE-mod schicken, oder?

Danke für eure Hilfe


Danke für Deine Informationen.

Das mit dem Passus "Um regelmäßig auftretende Rückfragen ... blabla" ist in der Tat neu. Man hat also dazu gelernt. Aber die Argumentation ist eine Frechheit. Alle Interessen wie Sicherheit, Schwarzmarkt etc. hat der Bundesgerichtshof EBEN NICHT als zulässig für eine Abmahnung bzw. Verweigerung bei Privatkäufen bzw. -verkäufen gewertet. Da drehen die einfach mal das Ganze um. Aber wer liest schon den Text.

Ich würde nicht reagieren.

Bei ALLEN Abmahnungen gilt erst mal den offiziellen Mahnbescheid von einem Gericht abzuwarten - bis dahin bluffen die Abmahner nur mit Droh-Schreiben. In 99% kommt so etwas nicht. Schon gar nicht bei dem kleinen Streitwert.

Auch zu dem Logo wäre ich passiv. Die Karte kommt mit dem Logo des FC Bayern, von daher kann man bei dem Weiterverkauf nicht verlangen auf einmal das Logo auszublenden. Es ist ja wie immer bei Markenware ein Qualitätsmerkmal und von FC Bayern gewollt. Und Stadionpläne sind Teil der Veranstaltung die man verkauft hat. Das lass mal den Richter hören wenn der Anwalt vom FCB da versucht etwas zu ergattern. Es wäre nur dann ein Verstoss, wenn eben NICHT Original Waren bzw. Dienstleistungen mit einem Logo "geadelt" werden.

Die UE würde ich erst bei Gericht unterschreiben, wenn überhaupt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
leider habe auch ich eine Abmahnung der Kanzlei aus München erhalten.

Die Vörwürfe lauten:
. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.

Punkt 1 und 3 sind sicherlich korrekt, dem Punkt 2 muss ich widersprechen. Ich habe 2 Tickets für ein CL Spiel im Ende 2018 kurzfristig zugelost bekommen und konnte leider nicht selbst hin. Daher wurden die beiden Tickets bei eb.. als Sofortkauf mit Preisvorschlag inseriert. Ich hatte selber 207€ (2x 100€ zzügl. 7€ Gebühren) gezahlt und daher als Sofortkauf 207€ angeboten. Ich bekam einen Preisvorschlag für 180€ welchen ich angenommen hatte. Also wurden die Karten meiner Meinung nach weder zu einem höheren Preis angeboten noch verkauft - vielmehr zu einem niedrigeren Preis.
Weiterhin wurde die Auktion kurz danach von meiner Seite aus aufgehoben. Es hat also kein Verkauf stattgefunden.

Die Frage ist ob und wie ich jetzt reagieren sollte. Es werden die üblichen 250€ samt der UE gefordert. Zuerst kam das Schreiben per Email, dann noch per normalem Brief (kein Einschreiben).
Mich würde auch sehr interessieren ob bei einem von Euch ein gerichtliches Verfahren angeleiert wurde oder ob es die Kanzlei dann irgendwann „aufgegeben“ hat?

Wäre super wenn einige der Betroffenen Rückmeldung geben wie es bei Ihnen weitergegangen ist.

Grüße
 
Hallo Leute

Nun hat es mich auch erwischt,, ein Brief von Anwalt wird bald kommen. Und zwar folgendes habe 4 Karten privat an jemanden verkauft für den. Originalpreis, der jenige konnte Aber dann doch nicht zum Spiel und hat die Karten über Viagogo dann verkauft, so wie es heute raus kam, was kann ich dagegen tun? Ich lese hier immer. Raus das die. Dritte Person in dem. Falle den ich die Karten privat verkauft habe der. Muss sich um nix fürchten, weil auf ihn das nicht zutrifft mit verkaufen? Wäre über jede Hilfe dankbar
 
Hallo zusammen,
leider habe auch ich eine Abmahnung der Kanzlei aus München erhalten.

Die Vörwürfe lauten:
. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden.

Punkt 1 und 3 sind sicherlich korrekt, dem Punkt 2 muss ich widersprechen. Ich habe 2 Tickets für ein CL Spiel im Ende 2018 kurzfristig zugelost bekommen und konnte leider nicht selbst hin. Daher wurden die beiden Tickets bei eb.. als Sofortkauf mit Preisvorschlag inseriert. Ich hatte selber 207€ (2x 100€ zzügl. 7€ Gebühren) gezahlt und daher als Sofortkauf 207€ angeboten. Ich bekam einen Preisvorschlag für 180€ welchen ich angenommen hatte. Also wurden die Karten meiner Meinung nach weder zu einem höheren Preis angeboten noch verkauft - vielmehr zu einem niedrigeren Preis.
Weiterhin wurde die Auktion kurz danach von meiner Seite aus aufgehoben. Es hat also kein Verkauf stattgefunden.

Die Frage ist ob und wie ich jetzt reagieren sollte. Es werden die üblichen 250€ samt der UE gefordert. Zuerst kam das Schreiben per Email, dann noch per normalem Brief (kein Einschreiben).
Mich würde auch sehr interessieren ob bei einem von Euch ein gerichtliches Verfahren angeleiert wurde oder ob es die Kanzlei dann irgendwann „aufgegeben“ hat?

Wäre super wenn einige der Betroffenen Rückmeldung geben wie es bei Ihnen weitergegangen ist.

Grüße

Hallo Schnueddi, die Kanzleien geben immer irgendwann auf. Für die paar Kröten bekommen die kein Gericht zum Handeln. Der einfache Test ist :

MAHNBESCHEID

Erst wenn dieser von einem Amtsgericht kommt macht der Abmahner schon mal den nächsten Schritt. Auch den kann man erst mal ablehnen indem man ein Kreuzchen bei „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ macht. Absenden und fertig.

Nichts machen, nichts machen. Das ist die beste Methode.

Remember: Du hast NICHTS illegales gemacht.

Gruss, derwahreklopp
 
Hallo Leute

Nun hat es mich auch erwischt,, ein Brief von Anwalt wird bald kommen. Und zwar folgendes habe 4 Karten privat an jemanden verkauft für den. Originalpreis, der jenige konnte Aber dann doch nicht zum Spiel und hat die Karten über Viagogo dann verkauft, so wie es heute raus kam, was kann ich dagegen tun? Ich lese hier immer. Raus das die. Dritte Person in dem. Falle den ich die Karten privat verkauft habe der. Muss sich um nix fürchten, weil auf ihn das nicht zutrifft mit verkaufen? Wäre über jede Hilfe dankbar

Hallo Lewi, mache nichts. Den Anwälten von "Letzter.Stopper" ist Deine Story - auch wenn sie so war - völlig egal. Die wollen nur die Kohle. Und dafür müssen die sich anstrengen. Vor Gericht wirst Du auch Recht bekommen - soweit werden die gar nicht erst gehen.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Falls Du da noch Fragen hast schreibe das noch mal.

Das einzige was Du wahrscheinlich jetzt hasts ist eine Sperre beim Onlinbe Ticketing der FC Bayern AG. Aber das kannste wenig machen, das machen die einfach so als Gutsherren.

Gruss, derwahreklopp
 
Hallo zusammen,

habe nun auch Post von der Kanzlei bekommen...Hintergrund: habe 2 Tickets Bayern-Liverpool bei eBay eingestellt.
Irgendwann kam die Aufforderung vom FCB per Email, das Angebot zu löschen und die Karten (zur Gutschrift) zurückzuschicken, da sie ansonsten gesperrt würden.
Habe ich dann auch umgehend gemacht: also Angebot rausgenommen, Karten zurückgeschickt und mittlerweile auch die Gutschrift bekommen.

Im Schreiben wirft man mir dann also folgendes vor:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten wurden

Bei mir wird neben der UE aber eine Ausgleichssummen von 750,-€ gefordert, obwohl ja noch nicht mal ein Verkauf stattgefunden hat.

Frage nun: soll ich mich ähnlich verhalten und nicht darauf reagieren?

Vielen Dank für eine Antwort vorab!
 
Hallo Lewi, mache nichts. Den Anwälten von "Letzter.Stopper" ist Deine Story - auch wenn sie so war - völlig egal. Die wollen nur die Kohle. Und dafür müssen die sich anstrengen. Vor Gericht wirst Du auch Recht bekommen - soweit werden die gar nicht erst gehen.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Falls Du da noch Fragen hast schreibe das noch mal.

Das einzige was Du wahrscheinlich jetzt hasts ist eine Sperre beim Onlinbe Ticketing der FC Bayern AG. Aber das kannste wenig machen, das machen die einfach so als Gutsherren.

Gruss, derwahreklopp
Hallo danke erstmal,, ja wurde gesperrt wie ist das jetzt, habe noch 2 Karten für ein Heimspiel komme aber nicht mehr in den zweitmarkt, dass ich sie verkaufen kann, kann ich Bayern da anschreiben das sie mir das geld zurück schicken und die die karten online reinsetzen ?
 
Hallo zusammen,

habe nun auch Post von der Kanzlei bekommen...Hintergrund: habe 2 Tickets Bayern-Liverpool bei eBay eingestellt.
Irgendwann kam die Aufforderung vom FCB per Email, das Angebot zu löschen und die Karten (zur Gutschrift) zurückzuschicken, da sie ansonsten gesperrt würden.
Habe ich dann auch umgehend gemacht: also Angebot rausgenommen, Karten zurückgeschickt und mittlerweile auch die Gutschrift bekommen.

Im Schreiben wirft man mir dann also folgendes vor:
- ATGB wurden nicht abgebildet
- Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten wurden

Bei mir wird neben der UE aber eine Ausgleichssummen von 750,-€ gefordert, obwohl ja noch nicht mal ein Verkauf stattgefunden hat.

Frage nun: soll ich mich ähnlich verhalten und nicht darauf reagieren?

Vielen Dank für eine Antwort vorab!

Holla, die haben die Preise aber angezogen. Nun, bei 1000 Euro ist ja zum Glück Schluss dank dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" - ein sehr passender Titel.

Da ja noch nicht einmal ein Verkauf stattgefunden hat und der Verein selber das Verfahren quasi geregelt hat (Karte zurük, Geld zurück) ist die Abmahnung mehr als hinfällig. Aussderm bist Du ja gesperrt. Damit hat der Verein selber dafür gesorgt, dass Du nicht mehr an die Karten auf dem Wege kommst, auf den DIESER Fall einer Unterlassung zutrifft.

Der Gesetzestext:
"§ 9 Schadenersatz"
"Wer dem § 3 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Das würde ich also sehr gelassen sehen. Den Richter möchte ich der jetzt noch 750 Euro als "Schadensersatz" verhängt. Wofür ? Welcher Schaden ist denn entstanden ?

Bayern hat seine Karten zurück und kann diese locker wieder verkaufen. Die Entscheidung einen Anwalt einzuschalten hat Bayern gefällt, nicht Du. Also deren Problem und Kosten.

Warte ab und mache nix !

Der erste "Lackmustest" ist der Mahnbescheid, vorher ist alles nur Papier und Luft.

Und selbst dann - Mahnbescheid komplett ablehnen und wieder abwarten. Auch keine Anwalt nehmen. Den kannst Du noch auf dem Gang in den Gerichtssaal anheuern. Anwälte tendieren zum Vergleich.

Halt die Ohren steif ! Gruss, derwahreklopp
 
Hallo danke erstmal,, ja wurde gesperrt wie ist das jetzt, habe noch 2 Karten für ein Heimspiel komme aber nicht mehr in den zweitmarkt, dass ich sie verkaufen kann, kann ich Bayern da anschreiben das sie mir das geld zurück schicken und die die karten online reinsetzen ?

Ja klar ! Unbedingt Bayern anschreiben und die Karten denen anbieten. Schriftlich ! E-Mail reicht.

Gruß, derwahreklopp
 
Hallo zusammen,

ich habe die erste Runde ausgesetzt. Nun kam per Mail das "1. Erinnerungsschreiben":


in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben mit dem Aktenzeichen
xx/xx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne
dass wir eine Reaktion erhalten haben. Auf das oben bezeichnete Schreiben nehmen wir
vollumfänglich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum..................

die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung
nachzukommen.
Sollten Sie die o.g. Fristen erneut verstreichen lassen, geht unsere Mandantin davon aus, dass
Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht. Wir werden unserer Mandantin
daraufhin empfehlen müssen, zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte
gegen Sie einzuleiten.


Also die Runde auch aussitzen @derwahreklopp ?

Nichts machen, nichts machen. Das ist die beste Methode.
Das geht halt echt an die Substanz geistlich :D


Vielen Dank und Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

ich habe die erste Runde ausgesetzt. Nun kam per Mail das "1. Erinnerungsschreiben":


in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben mit dem Aktenzeichen
xx/xx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne
dass wir eine Reaktion erhalten haben. Auf das oben bezeichnete Schreiben nehmen wir
vollumfänglich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum..................

die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung
nachzukommen.
Sollten Sie die o.g. Fristen erneut verstreichen lassen, geht unsere Mandantin davon aus, dass
Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung besteht. Wir werden unserer Mandantin
daraufhin empfehlen müssen, zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte
gegen Sie einzuleiten.


Also die Runde auch aussitzen @derwahreklopp ?


Das geht halt echt an die Substanz geistlich :D


Vielen Dank und Gruß

Einfach abwarten. Dann können noch diverse Schreiben kommen wie "Letzte Gelegenheit", "Wir werden demnächst klagen", "Klageschrift in Vorbereitung" usw usw

Grundsätzlich bis zum "Gerichtlichen Mahnbescheid" ist das alles sowieso nur Papier.

Nochmal - Du hast nichts illegales getan! Und auch nach dem Mahnbescheid ist noch viel Arbeit für den Anwalt. Er muss ja eine Klage vorbereiten und einreichen und warten usw usw.

Wie gesagt - selbst einen Tag vor einem Greichtstermin kann man sagen "OK - dann zahle ich halt". Soweit kommen aber 95% der Abmahnungen ger nicht erst.Und bei Gericht würde ich auf das BGH Urteil verweisen und dass Du eine private Person bist.

Gruss, derwahrekloppp
 
Moin moin,

auch ich habe ein Schreiben von der Kanzlei Lentze erhalten.

Zur Situation, ich hatte Karten für das Spiel gegen Liverpool zugeteilt bekommen, diese hatte ich bestellt, bevor ich meinen Urlaub gebucht hatte.
Wie es so ist, bekommt man ausgerechnet dann seine Karten, diese hatte ich dann bei ebay eingestellt, bekam aber schon nach ein paar Stunden eine email von schwarzmarkt@fcb.de, das ich das Angebot beenden solle, was ich auch getan habe!
Es kam zu keinem Verkauf! Aktuelles Gebot lag knapp über Einkaufspreis.

Ich habe wie in der MAil angewiesen dann die Tickets an den FC Bayern zurück geschickt, Geld wurde mir auch gut geschrieben.

Nun habe ich ebne heute Post bekomme mit einer Forderung von 750€!!! und einer Unterlassungserklärung.
Warum keine 250 €?

Angegeben wurde als Grund:

-Die ATGB wurden nicht ebgebildet
-Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden (nein, stimmt nicht)
-Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden.

In dem Schreiben wird ein anderen ebay Name wie meiner angegeben und die Artikelnummer stimmt nicht!

Soll ich diesbezüglich antworten oder schweigen?
Kann mir jemand Rat geben?

LG
 
Mir wurde damals das Schreiben auch auf einen falschen Ebay-Namen zugeteilt. Ich Idiot hab mich gemeldet und gesagt, dass ich so gar nicht heiße. Trotzdem hab ich im Anschluss diesen klassischen Brief geschrieben mit der Berufung auf ein Urteil (musst dich mal im Forum durchlesen) und alles was danach kam einfach ignoriert.

Ich würde sagen ignoriere es von Anfang an. Allein aus dem Grund, weil der falsche Account drin steht. Kannst es nach schließlich nachweisen, dass du dieses Account nicht besitzt.

Grüße
 
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