Hallo, bei mir folgender Fall: Angebot einer Karte FCB - S04 in 2017 bei ebay Kleinanzeigen zum Original Preis, da ich zunächst verhindert war. Der Kauf ist nicht zustande gekommen, weil ich dann doch das Spiel besuchen konnte.
8 Wochen später das bekannte Schreiben von L+S. Daß die an meine Daten gekommen sind, hat mich zunächst überrascht.
Sollte die Unterlassungserklärung unterschreiben, und 250,- € zahlen.
Um die Unterlassungserklärung kommt man i.d.R. nicht rum, weil man ja objektiv gegen die AGB verstossen hat, die habe ich auch unterschrieben, weil ich natürlich kein Ticket online mehr einstellen werde - man lernt ja dazu.
Die 250,- € habe ich nicht gezahlt, sondern telefonisch mit dem Anwalt verhandelt - in meinem Fall liegt ja keine Gewinnabsicht vor, habe zum Originalpreis angeboten - konnte die "Strafe" auf 70,- € runterhandeln. Damit war der Vorgang für mich abgeschlossen.
8 Wochen später das bekannte Schreiben von L+S. Daß die an meine Daten gekommen sind, hat mich zunächst überrascht.
Sollte die Unterlassungserklärung unterschreiben, und 250,- € zahlen.
Um die Unterlassungserklärung kommt man i.d.R. nicht rum, weil man ja objektiv gegen die AGB verstossen hat, die habe ich auch unterschrieben, weil ich natürlich kein Ticket online mehr einstellen werde - man lernt ja dazu.
Die 250,- € habe ich nicht gezahlt, sondern telefonisch mit dem Anwalt verhandelt - in meinem Fall liegt ja keine Gewinnabsicht vor, habe zum Originalpreis angeboten - konnte die "Strafe" auf 70,- € runterhandeln. Damit war der Vorgang für mich abgeschlossen.