Hallo,
vielleicht hat jemand noch einen Rat für mich, Ehe die Frist abgelaufen ist.
Eine UE scheint nicht erforderlich, da keine Urheberrechte verletzt? Wie Begründe ich dies?
Zu der ATGB, diese wurden wohl angepasst, von wegen kein freier Verkauf, dazu auch 2 BGH Urteile, oder kann ich dies trotzdem noch bemängeln, auch mit dem BGH Urteil welches hier oft genannt wird aus dem Jahre 2009?
Danke