Liebe Foren-Gemeinde,
ich habe hier schon einige Threads durchgelesen, bin aufgrund der vielen Beiträge aber verunsichert, was genau auf meine Lage zutrifft.
Es geht um Folgendes:
Ich wollte ursprünglich mit 2 Kollegen zum Pokalspiel Bayer Leverkusen : FC Kaiserslautern, war an dem Termin aber verhindert. Da ich als einziger von uns dreien einen Account beim Bayer Ticketing habe, habe ich mich bereit erklärt, trotzdem für meine Freunde 2 Karten zu bestellen.
Nun war kurz vor dem Spiel einer der beiden aus privaten Gründen verhindert und bat mich, in Ermangelung eines eigenen Ebay-Accounts, die Karte für ihn zu verkaufen - ohne Gewinnabsicht, er wollte einfach mit möglichst kleinem Verlust die Karte loswerden.
Ich habe die Karte (Wert 20 €) daraufhin bei Ebay reingestellt, ohne zu sehen, dass die AGB dies wohl untersagen. Als Startpreis habe ich einen Euro angegeben, als Sofortkaufpreis 16 € angeboten, so das wohl ersichtlich war, dass ich keinen Gewinn mit der Karte machen wollte!
Nun flatterte mir heute eine Abmahnung von BH ins Haus, die mir kommerzielle Absichten unterstellen. Die hier in einigen Threads genannte Urheberrechtsverletzung wird nicht erwähnt, da ich das Logo von Bayer auch nicht verwendet habe.
Ich soll die UE unterschreiben und 250 € zahlen, was ich wirklich nicht einsehe, da ich ja ganz klar keine Gewinnabsicht verfolgt habe.
Ich habe das Forum eine Stunde durchforstet und es scheint mir, dass einige ja schon gut klar gekommen sind, ich bin aber noch nicht 100% sicher was ich zu tun habe.
Was mir klar scheint, ist, dass ich wohl die UE auf keinen Fall unterschreiben sollte und das Geld erstmal nicht zahle.
Was soll ich sonst tun? Gibt es eine Art "Musterbrief" hier aus dem Forum, den ich übersehen habe?
Oder sollte ich mir aus den Verweisen auf die BG-Urteile hier selbst einen zusammenstellen?
Für Hilfe (oder Hinweise dazu, an welcher Stelle ich Rat und Tat finde) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!
ich habe hier schon einige Threads durchgelesen, bin aufgrund der vielen Beiträge aber verunsichert, was genau auf meine Lage zutrifft.
Es geht um Folgendes:
Ich wollte ursprünglich mit 2 Kollegen zum Pokalspiel Bayer Leverkusen : FC Kaiserslautern, war an dem Termin aber verhindert. Da ich als einziger von uns dreien einen Account beim Bayer Ticketing habe, habe ich mich bereit erklärt, trotzdem für meine Freunde 2 Karten zu bestellen.
Nun war kurz vor dem Spiel einer der beiden aus privaten Gründen verhindert und bat mich, in Ermangelung eines eigenen Ebay-Accounts, die Karte für ihn zu verkaufen - ohne Gewinnabsicht, er wollte einfach mit möglichst kleinem Verlust die Karte loswerden.
Ich habe die Karte (Wert 20 €) daraufhin bei Ebay reingestellt, ohne zu sehen, dass die AGB dies wohl untersagen. Als Startpreis habe ich einen Euro angegeben, als Sofortkaufpreis 16 € angeboten, so das wohl ersichtlich war, dass ich keinen Gewinn mit der Karte machen wollte!
Nun flatterte mir heute eine Abmahnung von BH ins Haus, die mir kommerzielle Absichten unterstellen. Die hier in einigen Threads genannte Urheberrechtsverletzung wird nicht erwähnt, da ich das Logo von Bayer auch nicht verwendet habe.
Ich soll die UE unterschreiben und 250 € zahlen, was ich wirklich nicht einsehe, da ich ja ganz klar keine Gewinnabsicht verfolgt habe.
Ich habe das Forum eine Stunde durchforstet und es scheint mir, dass einige ja schon gut klar gekommen sind, ich bin aber noch nicht 100% sicher was ich zu tun habe.
Was mir klar scheint, ist, dass ich wohl die UE auf keinen Fall unterschreiben sollte und das Geld erstmal nicht zahle.
Was soll ich sonst tun? Gibt es eine Art "Musterbrief" hier aus dem Forum, den ich übersehen habe?
Oder sollte ich mir aus den Verweisen auf die BG-Urteile hier selbst einen zusammenstellen?
Für Hilfe (oder Hinweise dazu, an welcher Stelle ich Rat und Tat finde) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!