Zustellung wichtiger Dokumente

K

Krennz

Guest
Habe geade im Ratgeber Recht auf SWR einen Beitrag über die Zustellung wichtiger Dokumente (Kündigungen, Widersprüche etc.) gesehen.

Dort wurde empfohlen die Dokumente nicht per Einwurfeinschreiben, oder Einschreiben mit Rückschein, die ja der Empfänger abweisen kann, zuzustellen, sondern über den Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichts.

Der dokumentiert auch gleichzeitig, welches Dokument zugestellt werden soll und was darin stand. Z.B. Kündigung eines Vertrages. Selbst wenn der Empfänger den Empfang verweigert gilt es mittels Gerichtsvollzieher als zugestellt. Eine Ausrede: Ich hab das nicht bekommen. Gilt dann nicht mehr.

Hierdurch entsehen Kosten von ca 10 bis 20 €
 
Dabei muß man aber beachten, daß die Zustellung mit erheblichem Zeitmehraufwand verbunden ist und evtuelle Fristen überschritten werden.
 
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