Vollstreckungsandrohung ohne vorherige Mahnung?

Ich habe letztens von der Zollbehörde einen Brief bekommen, in dem mir überraschenderweise eine Zwangsvollstreckung angedroht wurde. Grund war ein Betrag um die 100 Euro den meine Krankenkasse noch von mir forderte. Nun frage ich mich, ob so eine Androhung von der Behörde überhaupt rechtens ist, ohne, dass mir die Krankenkasse überhaupt eine Mahnung geschickt hat. Ich habe zwar irgendwann mal eine Art Kontoauszug von denen bekommen, in dem der Offene Betrag drin stand, aber auf diesem Auszug war weder vermerkt, dass es sich um eine Mahnung, noch um eine Zahlungserinnerung handelt.
 

Regine12

Administratorin
Wenn da ein offender Betrag zu sehen war, sollte man den auch zahlen.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass man eine Mahnung oder eine Zahlungserinnerung erhalten muss.
Muss man vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Klageerhebung mahnen?
Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.
Die Antwort ist verblüffend kurz: Eine Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn. ......................................................
 
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