Sperrfrist ja oder nein

Hallo ein Bekannter ist als selbstständiger Kraftfahrer für Kühlkost für eine Firma tätig. Nun soll er aufgrund der schlechten Auftragslage keine Aufträge mehr bekommen und wäre somit nicht mehr in der Lage, seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. In die Arbeitslosenversicherung zahlt er einen monatlichen Grundbetrag. Wenn jetzt die Aufträge ausbleiben und somit auch kein Geld verdient werden kann, ist es sinnvoll zu kündigen oder sollte man lieber auf eine Kündigung seitens des Auftraggebers bestehen? Ich weiß, dass bei einer selbst ausgesprochenen Kündigung für das Arbeitslosengeld eine Sperrfrist ausgesprochen wird.
Wenn der Auftraggeber kündigt, wie ist das dann mit dem Arbeitslosengeld? Werden da auch die Zuschläge für Nacht-/Wochenendfahrten mit eingerechnet? Es beträgt ja 60 % des letzten Gehaltes.
Wir haben schon so viel gegoogelt, dass wir schon total durcheinander sind und jetzt gar nicht mehr wissen, woran wir sind.
:?
 
K

Krennz

Guest
Grundsätzlich bekommt er nur dann sofort ALG wenn er vom Arbeitgeber gekündigt wird.

Da er nur einen Grundbetrag in die AL-Versicherung zahlt kann es ihm passieren, dass er auch nur einen Grundbetrag als ALG bekommt. Sofern ich das von meinem Sohn weiss, werden Zuschläge nicht zur Ermittlung des ALG herangezogen.

Näheres hierzu kann er bei einer Beratung bei der ARGE erfahren.
 
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