SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Regine12

Administratorin
SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig
Eigener Leitsatz: Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.
Landgericht Kiel

Urteil vom 14.05.2014

Az.: 4 O 95/13
 
K

Krennz

Guest
Das ist ja mal was.

Mein Provider für das alte Handy hat mich schon angemailt um Strafe zu kassieren, weil ich das Handy so gut wie nichtmehr nutze.
Jetzt kann ich ihm das Urteil um die Ohren hauen.
 
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