SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig
Eigener Leitsatz: Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.
Landgericht Kiel
Urteil vom 14.05.2014
Az.: 4 O 95/13