Saxonia eG..KG. Anleger können Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen .

Regine12

Administratorin
Anwalt bzw. Rechtliche Fragen zu Saxonia eG: Kammergericht bejaht die Widerrufsmöglichkeit -
Zitat:
Das Berliner Kammergericht hat in einem Beschluss mitgeteilt, die unter anderem von RÖHLKE Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu sogenannten "Anlagegenossenschaften" auch auf die Berliner Saxonia eG anwenden zu wollen. Der Bundesgerichtshof hatte unter anderem in der Entscheidung vom 01.03.2011 (II ZR 298/08 ) geurteilt, dass bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft, die vorrangig der Kapitalanlage und nicht dem Beitritt zur Genossenschaft selbst dient, die Vorschriften über Haustürgeschäfte und deren Widerruf zur Anwendung kommen können. Zugleich wurde vom Kammergericht in dem Beschluß vom 06.09.2011 bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der Saxonia eG fehlerhaft ist. Für die Anleger der dubiosen Genossenschaft bedeutet dies, dass sie ihre Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen können. ..................mehr im link
 
K

Krennz

Guest
Ich wäre sehr vorsichtig bei Kapitalanlagen in dieser Genossenschaft. Zumal, wie oben zu lesen, einer der Betreiber einen nicht besonders guten Ruf hat.

aus dem Artikel oben

Der derzeitige Vorstand der Saxonia eG, Herr Holger Ketelsen, ist im Übrigen kein Unbekannter: bereits im Zusammenhang mit der Berliner ALB AG tauchte der Name Ketelsen häufiger auf. Bei der ALB AG war kein nennenswertes Gesellschaftsvermögen zugunsten der stillen Beteiligten angehäuft worden. Die gerichtlich titulierten Ansprüche der Anleger konnten bis heute nicht vollstreckt werden.

„Die ALB AG [bietet] privaten Anlegern eine renditestarke Alternative und ein sicheres Fundament auf der Basis von Immobilien-Beteiligungen“, verheißt der Berliner Anbieter atypisch stiller Beteiligungen auf der Homepage alb-ag.com und im undatierten Emissions-Prospekt.

Doch die Erfahrungen der Anleger sind andere. So teilte die Allgemeine Liegenschafts- und Beteiligung Aktiengesellschaft bereits im Sommer 2006 schriftlich einem Anleger mit, die geplanten Immobilien-Ankäufe, laut Prospekt zu 80 % mit Fremdmitteln geplant, könnten aufgrund der Weigerung von vier Kreditinstituten zur Darlehensvergabe nicht realisiert werden. Eigenmittel aus stillen Beteiligungen in Höhe von bis zu 2,0 Mio € konnten von 2005-2006 nicht eingeworben werden. Der ehemalige Vorstand, Holger Ketelsen, taucht zwar noch heute im Impressum auf der Homepage des Unternehmens auf, sei aber auf Rückzahlung von 18.000,00 € erfolglos durch die ALB AG verklagt worden. Grund: seine Tätigkeit sei allenfalls 500,00 € im Monat wert gewesen – prospektiert sind dagegen 104.000,00 DM jährlich.

http://www.kanzlei-roehlke.de/alb-ag-ohne-vorstand-und-liquiditat/
 
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