Das P-Konto kommt
Quelle http://www.focus.de/finanzen/banken/pfaendungsschutz-das-konto-fuer-finanzschwache_aid_524334.html
Gebührenfalle oder Rettungsanker: Zum 1. Juli geht das neue P-Konto an den Start. Es garantiert das Existenzminimum, kostet jedoch mehr.
Eine Errungenschaft für die Bankenbranche ist es nicht gerade, das neue P-Konto. P steht dabei für Pfändungsschutz. Bereits im April 2009 beschlossen, genießen finanzschwache Bankkunden von Juli 2010 an besseren Schutz, wenn ihnen das Wasser schon bis zum Hals steht.
Wer ein Konto hat, aber den Zugriff der Gläubiger fürchtet, kann von der Bank ab Juli verlangen, dass sie es bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro pfändungsfrei stellt. Dann wird aus dem N-wie Normal-Konto ein P-Konto. Damit können Schuldner sichergehen, dass laufende Kosten wie Miete, Telefon oder Kindergarten bei entsprechender Kontodeckung bis zu diesem Betrag auch weiterhin überwiesen werden, selbst wenn ein Gläubiger das Konto pfänden lässt. Dabei ist egal, von woher das Geld aufs Konto fließt. Der Schutz gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitslose, Selbstständige und Existenzgründer...........................................................