meinalter.ch

K

Krennz

Guest
ja und berufe Dich auf die §§ 119 Irrtum und 123 Täuschung.

Auf Grund dieser §§ ist der Vertrag nichtig.

Nach § 305 e Überraschende Klausel, ist derPassus in den AGB der Internet Services AG mit den Kosten unter Punkt 6 oder 7 der AGB nichtig.

Ein entsprechendes Urteil des AG München in einem ähnlichen Fall liegt vor. Ausserdem Kannst Du die Inkassofirma darauf aufmerksam machen, dass sie sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen, da die Firma IS CH als sogenannter "Abzocker" schon von NDR3 WDR3 und ZDF-Wiso benannt wurde.

Grüsse

Klaus
 
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