Kontoinhaber haftet bei Online-Banking-Betrug mit Smart-TAN plus

Regine12

Administratorin
Kontoinhaber haftet bei Online-Banking-Betrug mit Smart-TAN plus

Bislang urteilten Gerichte in Fällen von Online-Banking-Betrügereien häufig zugunsten des Opfers und sahen die Verantwortung primär bei den Banken. In einem aktuellen Fall bleibt das Opfer jedoch auf einem Schaden von 18.500 Euro sitzen.

Banken haften nicht, wenn das Opfer einen Online-Banking-Betrug hätte erkennen und verhindern können, urteilte das Landgericht Darmstadt. Es weist damit die Klage eines Betrugsopfers ab, dem offenbar durch einen Trojaner 18.500 Euro gestohlen wurden. Die Klägerin hatte auf Erstattung des Schadens durch die Bank geklagt.................................







http://www.heise.de/newsticker/meld...N-plus-2356713.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom
 

Regine12

Administratorin
Auch beim Amtsgericht Köln (142 C 406/13)
Zitat:
ging es um eine missbräuchliche Überweisung, die mit einem klassischen Angriff funktionierte: Beim Aufruf der vermeintlich richtigen Webseite erschien ein Formular, dass dazu aufforderte, zu Sicherheitszwecken diverse Zahlen in den Generator einzugeben. Hierbei wurde dann am Ende eine ungewollte Überweisung veranlasst. Dies ist derart ungewöhnlich, so dass Gericht, dass in jedem Fall eine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist...........................................
 
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