Hallo liebes Rechti - Team,
im Oktober 2013 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Küche. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Hier ist nachts eine Dichtung kaputt gegangen und so lief Wasser aus. Die Küche hatte eine Größe von ca 8qm. Vom Schaden betroffen war etwa die Hälfte. Den Schaden hatte ich direkt meine Haftpflicht und Hausratversicherung (Cosmos) gemeldet. Diese sagten mir, dass die nicht für den Schaden aufkommen, da das Laminat Eigentum vom Vermieter bzw. Hausbesitzer sei,sie den Schaden aber aufnehmen, falls die andere Versicherung des Vermieters auf sie zu kommt. Der Hausverwaltung habe ich den Schaden ebenfalls mit Fotos gemeldet. Beide sagten mir, dass ich nun nichts mehr damit zu tun habe und die Sache läuft. Im November 2013 habe ich die Wohnung zum 28.2.2014 gekündigt. Zum Zeitpunkt meines Auszuges Ende Februar war die Küche bereits neu mit Laminat verlegt. Als ich mich nach meiner Kaution erkundigte, wurde mir gesagt, dass es laut Vertrag bis Ende 2014 für evtl Verrechnungen einbehalten wird. Mehr Auskünfte hat man mir nie gegeben. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem folgendes geschrieben steht :
Für den Wasserschaden werden 250€ der insgesamt 960€ an Selbstbeteiligung einbehalten. Ich habe aber nie eine Rechnung o.ä. Gesehen, man hat mich auch nie darauf hingewiesen, dass ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen muss. Außerdem werden weitere 50€ für evtl NZ aus aus Abrechnung 2014 vorerst einbehalten werden.
Ist das alles rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist.
im Oktober 2013 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Küche. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Hier ist nachts eine Dichtung kaputt gegangen und so lief Wasser aus. Die Küche hatte eine Größe von ca 8qm. Vom Schaden betroffen war etwa die Hälfte. Den Schaden hatte ich direkt meine Haftpflicht und Hausratversicherung (Cosmos) gemeldet. Diese sagten mir, dass die nicht für den Schaden aufkommen, da das Laminat Eigentum vom Vermieter bzw. Hausbesitzer sei,sie den Schaden aber aufnehmen, falls die andere Versicherung des Vermieters auf sie zu kommt. Der Hausverwaltung habe ich den Schaden ebenfalls mit Fotos gemeldet. Beide sagten mir, dass ich nun nichts mehr damit zu tun habe und die Sache läuft. Im November 2013 habe ich die Wohnung zum 28.2.2014 gekündigt. Zum Zeitpunkt meines Auszuges Ende Februar war die Küche bereits neu mit Laminat verlegt. Als ich mich nach meiner Kaution erkundigte, wurde mir gesagt, dass es laut Vertrag bis Ende 2014 für evtl Verrechnungen einbehalten wird. Mehr Auskünfte hat man mir nie gegeben. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem folgendes geschrieben steht :
Für den Wasserschaden werden 250€ der insgesamt 960€ an Selbstbeteiligung einbehalten. Ich habe aber nie eine Rechnung o.ä. Gesehen, man hat mich auch nie darauf hingewiesen, dass ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen muss. Außerdem werden weitere 50€ für evtl NZ aus aus Abrechnung 2014 vorerst einbehalten werden.
Ist das alles rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist.