Kaution für Schaden einbehalten

Hallo liebes Rechti - Team,
im Oktober 2013 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Küche. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Hier ist nachts eine Dichtung kaputt gegangen und so lief Wasser aus. Die Küche hatte eine Größe von ca 8qm. Vom Schaden betroffen war etwa die Hälfte. Den Schaden hatte ich direkt meine Haftpflicht und Hausratversicherung (Cosmos) gemeldet. Diese sagten mir, dass die nicht für den Schaden aufkommen, da das Laminat Eigentum vom Vermieter bzw. Hausbesitzer sei,sie den Schaden aber aufnehmen, falls die andere Versicherung des Vermieters auf sie zu kommt. Der Hausverwaltung habe ich den Schaden ebenfalls mit Fotos gemeldet. Beide sagten mir, dass ich nun nichts mehr damit zu tun habe und die Sache läuft. Im November 2013 habe ich die Wohnung zum 28.2.2014 gekündigt. Zum Zeitpunkt meines Auszuges Ende Februar war die Küche bereits neu mit Laminat verlegt. Als ich mich nach meiner Kaution erkundigte, wurde mir gesagt, dass es laut Vertrag bis Ende 2014 für evtl Verrechnungen einbehalten wird. Mehr Auskünfte hat man mir nie gegeben. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem folgendes geschrieben steht :
Für den Wasserschaden werden 250€ der insgesamt 960€ an Selbstbeteiligung einbehalten. Ich habe aber nie eine Rechnung o.ä. Gesehen, man hat mich auch nie darauf hingewiesen, dass ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen muss. Außerdem werden weitere 50€ für evtl NZ aus aus Abrechnung 2014 vorerst einbehalten werden.
Ist das alles rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist.
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich weiss muss die Kautio nin voller Höhe zurückgezahlt werden, wenn zum Zeitpunkt ders auszugs keine Schäden erkannbar sind und die Wohnung mit Übergabeprotokoll mängelfrei übergeben wurde4.

Selbstbeteiligung bei Schäden muss im Mietvertrag vernakert sein. Ansonsten hat der Vermieter schlechte Karten. Und die Nebenkostenabrechnung hat mit der Kaution soviel zutun wie Äpfel und Pflaumen, nämlich garnichts.

Ich gehe entweder zum mieterverein und lasse mich dort beraten, oder ich gehe zum Mieteranwalt und lasse den ein schreiben aufsetzen, worin er die volle auszahlung der Kaution und die Erstattung seiner Kosten verlangt. Ansonsten wird ein Mahnbescheid angekündigt
 
Ich war eben nochmal persönlich bei der Hausverwaltung. Dort wurden mir Versicherungsunterlagen kopiert, sowie die Rechnung vom Handwerker etc. Mir wurde versichert, dass ich von meiner Versicherung die Kosten für die Selbstbeteiligung erstattet bekomme. Bei der Versicherung angerufen, sagen die mir, dass sie dies nicht tun.
Fallen für den Anwalt kosten für mich an? Also mal angenommen die Hausverwaltung behält - warum auch immer recht. Müsste ich finde Kosten für den Anwalt tragen?
 
K

Krennz

Guest
Es kommt für mich darauf an, was im Mitvertrag steht. Ich las den mal vom Mieterbund, oder eienm Rechtanwalt für Mietrecht (Rechtsnawaltkammer befragen) prüfen.

M.W. muss, sobald die Wohnung Mängelfrei abgenommen wurde, die Kaution in voller Höhe ausbezahlt werden. Über die Selbstbeteiligung müsste eine separate Rechnugn erstellt werden , die mir zuzustellen wird, wenn sie im Mietvertrag vereinbart war.
 
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