Kann ich eine Kündigung verlangen, nachdem ich einen Aufhebu

Hallo rechti,

hab da ein Problem.Bin seit 4 Jahren in einer Firma tätig. Stellen von Mitarbeitern wurden in der letzten Zeit nicht mehr neu besetzt ( nachdem die Mitarbeiter gekündigt haben)
Völlig unerwartet habe ich und 2 weitere Kolleginnen am 20.04.2012 gesagt bekommen das einige wegen schlechter Auftragslage gekündigt werden müssen. Na ja wir 3 waren das. Man hielt uns geschockte einen Aufhebungsvertrag unter die Nase die wir dann auch brav unterschrieben haben. Wir waren total geschockt. Und erst recht als man uns dann auch noch vom Chef ein schönes Wochenende gewünscht bekamen. Am 23.04.2012 hab ich mich dann auch direkt beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet. Die fragten mich ob man mir die Wahl zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer normalen Kündigung gelassen hat. Dies war nicht der Fall. Man sagte mir ich sollte dann auf eine normale Kündigung wegen schlechter Auftragslage bestehen. Dies tat ich dann auch direkt am nächsten Tag mit der Personalleitung(+ der Buchhaltung). Es wurde mir zugesichert. Bisher ist nichts geschehen. Heute hab ich erfahren, das es keine normale Kündigung gibt, nur einen geänderten Aufhebungsvertrag. Man weigert sich mir eine Kündigung zu geben. Was mach ich denn jetzt? Denn ein Aufhebungsvertrag, so sagte man mir auf dem Abeitsamt, ist nur für den Abeitgeber von Vorteil. Dann könnte man ihn nicht verklagen. Doch es würde mir eine Sperrzeitprüfung drohen. Dies kann ich mir nur überhaupt nicht leisten. Bin völlig Fertig mit den Nerven . Denn ich bin fast 47 Jahre alt und stecke mitten in der Privatinsolvenz. Also wird es für mich mega schwer wieder eine vollzeit stelle zu bekommen.

Was kann ich jetzt noch unternehmen, damit ich eine normale Kündigung erhalte.


LG Düsseldorfer
 
K

Krennz

Guest
Re: Kann ich eine Kündigung verlangen, nachdem ich einen Auf

Dieses Thema überfordert uns hier, leider, völlig.

Wenn ich kein Einkommen habe gehe ich zum zuständigen Amtsgericht /REchtspfleger, lase mir einen Beratungsschein ausstellen und gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Den kann mir die örtliche Anwaltskammer nennen.

Könnte mir vorstellen, dass hier geklagt werden muss.
 
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