EuGH stoppt Werbung mit Gewinnversprechen

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Krennz

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Der Europäische Gerichtshof hat WErbung mit Gewinnversprechen als illegal erklärt. Jedenfakks immer dann, wenn der "Gewinner" zahlen muss um mehr über seinen Gewinn zu erfahren oder Zusatzkosten entstehen.

Aus dem Urteil:
Persönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen wie Kreuzfahrten oder Autos sind illegal – jedenfalls dann, wenn die Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern.

Derlei unlautere Geschäftspraktiken sind auch dann verboten, wenn die dem Empfänger auferlegten Kosten im Verhältnis zu seinem Gewinn nur geringfügig sind, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Dazu gehört auch, wenn der Verbraucher auch nur eine Briefmarke oder die Kosten für ein Telefonat investieren muss, oder die Preisversprechen den Verbrauchern "keinerlei Vorteil bringen", entschied der EuGH.

Im konkreten Fall hatten die Luxemburger Richter zwischen dem britischen Verbraucherschutzamt und mehreren Werbeversandunternehmen zu entscheiden. Die Behörde hatte Anstoß genommen an der Flut individueller Briefe, Rubbelkarten und anderer Werbebeilagen in Zeitungen und Zeitschriften, die Verbraucher in die Irre führten.

Um etwa in Aussicht gestellte Mittelmeerkreuzfahrten in Anspruch zu nehmen, mussten "Gewinner" unter anderem zusätzlich die Reiseversicherung, Kabinenzuschläge und Hafengebühren in dreistelliger Höhe bezahlen.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... echen.html
 
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