Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbraucher

Regine12

Administratorin
Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrauchern

http://www.vz-bawue.de/call-by-call-anb ... hern-----1

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..................Doch damit nicht genug. Verbraucher, die die Rechnung beanstandeten und die Bundesnetzagentur hierüber informierten, erhalten nun per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Er fordert sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadensersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Pikant: Raoul Sandner war bis Anfang Juli 2012 selbst Geschäftsführer der Gesellschaft.

Diese Einschüchterungsversuche sind aus Sicht der Verbraucherzentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert – dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet hat, für den gibt es nach Meinung der Verbraucherzentrale keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben.

Um effektiv gegen die Firma vorzugehen, sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale auf Beschwerden von Verbrauchern angewiesen. Am Ende des bereits von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens kann für die 010040 GmbH ein Verbot stehen, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern.

Die jetzt verlangten Erklärungen würden dies erschweren oder sogar verhindern. Zudem: Wer der Aufforderung des Rechtsanwalts nachkommt und die Erklärung abgibt, hat kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.

Empfänger überhöhter Rechnungen der 010040 GmbH können diese innerhalb von acht Wochen begründet beanstanden. Dabei helfen unsere Musterbriefe................................weiter im link

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... l?nn=64836


http://www.bild.de/ratgeber/verbraucher ... .bild.html

Die Preiserhöhung um das Hundertfache „halten wir für Wucher“, sagte Verbraucherzentrale-Chef Klaus Müller der „Rheinischen Post”. Wie die Zeitung berichtete, hatte Nutzer der Vorwahl Abrechnungen in Einzelfällen von 500 Euro und mehr erhalten..................

Verbraucherzentrale NRW-Chef Klaus Müller rät, zusätzlich per Einschreiben gegen die Forderung Beschwerde einzulegen. Klingt nach Aufwand, eine andere Möglichkeit gibt es aber nicht. Bedenken Sie: Der Anbieter setzt darauf, dass dies vielen Geschädigten zu mühselig ist...


http://www.biallo.de/finanzen/Telefon_Internet/call-by-call-vorsicht-falle---teure-fehler-beim-telefonieren-2.php


Bundesnetzagentur bittet weiter um Mithilfe

Die Bundesnetzagentur bittet die Telefonkunden auch weiterhin, sie über Verstöße gegen die Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen zu informieren. Verbraucher erreichen die Bundesnetzagentur unter Telefon: 0291 / 9955-206, jeweils Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 16 Uhr. Die Telefax-Verbindung lautet: 06321 / 934-111; E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
 

Regine12

Administratorin
Re: Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrau

Die Verbraucherzentrale hält die Forderungen der 010040 GmbH für ungerechtfertigt.

http://www.vz-bawue.de/010040
Sie rät, sich weiterhin zur Wehr zu setzen und nur den üblichen Preis zu zahlen.Wer sich bislang geweigert hat, die dreist überzogenen Rechnungen der 010040 GmbH aus Hamburg für Call-by-Call-Anrufe zu begleichen, den traktiert die Gesellschaft jetzt mit Mahnungen. Darin droht sie an, eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten, wenn weiterhin nicht gezahlt werde. Post von einem Rechtsanwalt haben vor Wochen bereits Kunden bekommen, die die Rechnung beanstandeten und darüber die Bundesnetzagentur informierten.

Im Juli hatte die Firma die Tarife für Call-by-Call-Gespräche von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht. Da der Preis zu Beginn offenbar nicht immer oder nicht deutlich angesagt wurde, nutzten viele die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten und noch kurz zuvor in Vergleichstabellen der Tagespresse erschienenen Preise würden weiterhin gelten. Das böse Erwachen erfolgte, als die Rechnungen eintrafen, die zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro aufwiesen. ......................weiter im link
 
K

Krennz

Guest
Re: Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrau

Keine korrekte Preisansage

Noch klarer liegt der Fall für Verbraucher, wenn eine Mahnung der 010040 GmbH Forderungen über Gespräche enthält, die zwischen dem 1. August und dem 12. September 2012 geführt wurden. In diesem Zeitraum erfolgte nach Ansicht der Bundesnetzagentur keine korrekte Preisansage, weshalb der Anbieter abgemahnt wurde. Ein Verstoß gegen die Preisansagepflicht hat zur Folge, dass der Kunde keinerlei Entgelt bezahlen muss (§ 66h Nr. 1 Telekommunikationsgesetz). Kunden könnten also unter Verweis auf die Entscheidung der Behörde jegliche Zahlung für Gespräche im genannten Zeitraum verweigern.

Um eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Anbieter zu vermeiden, empfiehlt es sich, für die angemahnten Gespräche mindestens die vor der Erhöhung geltenden Preise zu bezahlen. Diese betrugen nach Informationen der Verbraucherzentrale für Gespräche ins Festnetz bis zu 1,29 Cent und ins Mobilfunknetz 3,73 Cent pro Minute. In einem Begleitschreiben sollten Kunden darauf hinweisen, dass sie die Beanstandungen gegen die Rechnung aufrechterhalten und den errechneten Betrag ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bezahlen. Dazu kann unser Musterbrief genutzt werden. Sollte der Anbieter die darüber hinausgehenden Forderungen gerichtlich geltend machen, könnten Kunden dem Verfahren nach Ansicht der Verbraucherzentrale dann gelassen entgegen sehen.

http://www.vz-nrw.de/call-by-call-abzoc ... ahnungen--
 

Regine12

Administratorin
Hinter Belcotel GMBH verbirgt sich Call-by-Call-Anbieter 010

Alte Abzockmasche im neuen Gewand: Hinter Mahnungen der Belcotel GMBH verbirgt sich Call-by-Call-Anbieter 010040
Der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH treibt seit Januar unter dem Namen Belcotel GmbH weiter sein Unwesen.

http://www.vz-nrw.de/alte-abzockmasche- ... -010040---

Die Masche, hinterlistig Geld einzutreiben, ist dieselbe, nur in neuem Gewand: Belcotel versucht nicht nur, alte Forderungen für Telefonate über die Vorwahl 010040 einzutreiben, sondern droht Kunden auch umgehend rechtliche Konsequenzen an, wenn diese sich weigern, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungerechtfertigten Rechnungen zu begleichen.

Die Abzockmasche grassiert bundesweit seit Sommer letzten Jahres: Im Juli hatte die 10040 GmbH ihre Preise für die Nutzung ihrer Call-by-Call-Vorwahl von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute drastisch erhöht. Da der Preis vor Gesprächsbeginn nicht immer oder nicht deutlich genug angesagt wurde, nutzten viele Kunden die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten, günstigen Preise würden weiterhin gelten. Das böse Erwachen folgte in Form von Rechnungen mit Beträgen von teilweise mehreren Hundert Euro. Wer nicht zahlen wollte, dem drohte 010040 mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.............weiter im ilk
 
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