K
Krennz
Guest
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat, stellvertretend für alle Schichtarbeiter, wie es selber betont, ein Urteil gefällt:
http://www.sueddeutsche.de/karriere...ist-muss-keinen-nachtdienst-leisten-1.1933357
Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit die Arbeitnehmerrechte erheblich gestärkt. Mit ihrem Urteil (Az. 10 AZR 637/13) schützen die Erfurter Richter Schichtarbeiter vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.....
Das Urteil hat nach Angaben einer Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts eine "wegweisende Wirkung" für alle Schichtarbeiter und ist nicht allein auf die Krankenpflege beschränkt.
http://www.sueddeutsche.de/karriere...ist-muss-keinen-nachtdienst-leisten-1.1933357