AG H. konstitutiven Schuldanerkenntnis nach Fernabsatzvertra

Regine12

Administratorin
Da wir ja immer wieder mitteilen, bei Abzocke keine Ratenzahlung einzugehen , da man damit den Vertrag anerkennt, hier mal ein Urteil.

Verbraucherabzocke mit Dämpfer: AG Halle zum konstitutiven Schuldanerkenntnis nach Fernabsatzvertrag

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/07/ve ... rkenntnis/

Die Entscheidung des AG Halle (Saale) mit Aktenzeichen 93 C 120/13 klingt nach einem komplizierten Thema, wenn es dort um das “Konstitutive Schuldanerkenntnis” geht – gleichwohl ist es eine Entscheidung, die im Bereich “Verbraucherabzocke” hellhörig werden lässt. Zwei Aspekte wurden dort entschieden, die sehr relevant sind im Themenkomplex “Netzbetrug”.

Dabei geht es inhaltlich um folgendes, was soweit Alltag ist: Jemand bekommt eine Rechnung, die schon recht hoch ist, weil er angeblich etwas im Internet oder per Telefon bestellt hat. Er hat nichts bestellt, also zahlt er nicht. Es folgen immer bösere Briefe, immer mehr Mahnkosten – und irgendwann schreibt ein Inkassobüro. Noch böser, noch mehr Mahnkosten. Und tatsächlich funktioniert diese “Masche”, denn die horrenden steigenden Kosten verursachen Angst. Man unterschreibt am Ende ein “Schuldanerkenntnis” mit Ratenzahlungsoption, mit dem man erklärt, dass dies ein gesonderter Vertrag ist, der mit den bisherigen Rechtsfragen nichts zu tun hat. Dieser Weg sollte bisher besonders schlau sein, denn wenn man ein solches Schuldanerkenntnis unterschreibt, sollen alle bisherigen Streitfragen nicht weiter zu berücksichtigen sein. Beim Amtsgericht halle (Saale) funktionierte das jedoch nicht.

1. Schuldanerkenntnis weg......................mehr im link
 
Oben