Abmahnung wegen eines Verstosses gegen EnEV-Umsetzung per 1.5.2014
Die Erklärung des Anwalts am Ende der eingestellten E-mail
http://www.verbraucherzentrale-bayer...erordnung-EnEV
Die Erklärung des Anwalts am Ende der eingestellten E-mail
Die neuen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gemäß EnEV 2014...............................................Wie immer gilt auch hier:
Nehmen Sie Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter, sondern lassen sie sich rechtlich beraten.
Aus rechtlicher Sicht fällt bei dieser Abmahnung per Email auf, dass kein konkreter Verstoß abgemahnt wird, sondern nebulös ein solcher nur behauptet wird. Die Abmahnung wird quasi ins Blaue hinein ausgesprochen bzw. auf Vorrat, was rechtlich unzulässig ist.
Das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses, was ebenfalls zwingende Grundlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wäre, wird nur behauptet, ohne dass es mangels konkreter Angaben überprüfbar wäre.
Auch die angeblich abmahnende Firma war im Rahmen einer Recherche nicht aufzufinden.
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