Re: Widerrufbare Verträge (Fernabsatz, Haustürgeschäfte etc.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist,(Die Dienstleistung muss in einem Abwasch erbracht werden und der Kunde hat sie bezahlt dann erlischt das Widerrufsrecht.),versuchen verschiedene dubiose Internetdienstleister ihren Kunden weis zu machen, dass das Widerrufsrecht schon nach Inanspruchnahme einer 'Teildienstleistung erlischt.
Der Gesetzgeber hat aber ausdrücklich nur die einmaligen Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen. Ein Abovertrag ist aber eine längerfristige Dienstleistung und unterliegt damit dem Widerrufsrecht.
Das meint auch die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) und mahnt daher einen Flirtportalbetreiber ab, der per Bandansage das Widerrufsrecht ausschalten will. (Diese Praxis als e-mehl wurde bereits erfolgreich abgemahnt)
http://www.vzhh.de/recht/163331/flirtca ... erruf.aspx