Wer ist eigentlich Erstkäufer ?

Hallo,
ich lese hier gerade mit und verfolge die Beiträge.

Laut Forum wie auch Rechtsprechung, greifen die ATGB nur zwischen Erstkäufer und dem Veranstalter.
Ich habe eine (dumme?) Frage:
Wenn ich die Tickets direkt von einem niedergelassen Vorverkauf oder Onlineticketcenter (nicht vom Verein) erwerbe,
bin ich da immer noch Erstkäufer?
Oder gelten nach wie vor die ATGB, da der Vorverkauf nur als Mittler des Vereins auftritt, muss er mich explizit auf die ATGBs hinweisen?
 
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