Vollstreckungsbescheidsverfahren Firma Atli Telemarket Ltd

Regine12

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Ra. Patrick R**Vollstreckungsbescheidsverfahren Firma Atli Telemarket Ltd

http://www.vz-nrw.de/atli-telemarket-ltd-

http://www.verbraucherschutz.tv/2013/08 ... market-ltd

Schreiben in roten Briefumschlägen, auf denen groß und fett "Letzte Mahnung" und "Gerichtsverfahren droht" vermerkt ist, beunruhigen zahlreiche Verbraucher.

Die Post kommt von einem Rechtsanwalt namens Patrick Patrick Richter aus Hamburg. Überschrieben ist das Ganze mit "Vollstreckungsbescheidsverfahren wegen offener Forderung - Gewinnspielservice MWS - 2010 - Forderung der türkischen Firma Atli Telemarket Ltd." Laut Anwalt Richter hätten die Empfänger im Frühjahr 2010 angeblich telefonisch einen wirksamen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieldienst abgeschlossen. .................................................. mehr im link . .........................................

Tipp
Unser Rat in solchen Fällen:
Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Die angeschriebenen Verbraucher können sich aber nicht an ein entsprechendes Telefonat 2010 erinnern. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Sie der Forderung schriftlich widersprechen. Dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen. Wenn Sie Zweifel haben, welche Stelle berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, der sollten Sie sich zunächst Nachweise vorlegen lassen.............

http://rechtskraft.jimdo.com/

Welcher Anwalt hat es nötig und stellt solche Seite ins Internet ein,um die Angeschriebenen einzuschüchtern ?????? Wenn ihm das geforderte Geld zusteht.

Da dort auch ein Link zu Antispam e. V. eingestellt wurde, hier der Beitrag von Antispam e. V. dazu.

http://www.antispam-ev.de/news/?/archiv ... -2010.html

Hier mal ein Ausschnitt daraus

.............................Zur Klarstellung:

Keinesfalls ist der Verein Antispam e.V. der Rechtsansicht, dass die Forderungen des Gewinneintragungsdienstes mws-2010 rechtmäßig seien. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Es handelt sich nach hiesiger Rechtsansicht um ein Betrugsmodell. So hat denn auch bereits die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Konten der Berliner "World Com Service GmbH" pfänden lassen (Az.: 67 Js 683/10). Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16.09.2011.

Es kann also überhaupt gar keine Rede davon sein, dass die Betroffenen etwa "...keine realistische Chance [hätten], den Vertragsschluss erfolgreich abzustreiten", wie es der Anwalt frech und dreist behauptet........................................

Ein weiterer link führt zu der Seite von Verbraucherschutz.de

Es ist doch klar, dass man auch per Telefon Verträge abschliessen kann. Aber 99% von denen die angerufen werden, schliessen keine Verträge ab. Auch wenn es später behauptet wird. Hier ein anderer Bericht von der Seite Verbraucherschutz.de

http://verbraucherschutz.de/geldbuse-fu ... onwerbung/

Mit dem Gesetzentwurf ist eine Abrede über Gewinnspieldienste künftig allgemein nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen wird.
Darauf warte ich schon die ganzen Jahre !!!!

Hier die Seite mit den Bericht beim Bundesministerium für Justiz


http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche ... nn=1356310
.............................Die Belästigung durch unerwünschte Telefonanrufe bleibt ein Problem, auch wenn seit eineinhalb Jahren neue Vorschriften zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung gelten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das Bundesjustizministerium von September 2009 bis Juni 2010 durchgeführt hat. Zugenommen haben insbesondere Beschwerden im Gewinnspiel- und Lotteriebereich. Angerufene werden zum Beispiel durch die Lüge, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen, zu kostenpflichtigen Anrufen verleitet. Solche Verhaltensweisen sind als Betrug strafbar. Dennoch kam es nach Auskunft der Landesjustizverwaltungen kaum zu Strafanzeigen, noch seltener zu Verurteilungen. Zwei von drei Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Selbst wenn der Täter ermittelt werden konnte, war bei mindestens zehn Prozent der Fälle der Tathergang nicht rekonstruierbar. Dazu dürfte beigetragen haben, dass sich die Anbieter zur Verschleierung ihrer Verantwortlichkeit organisierter krimineller Strukturen bedienten und auch oft vom Ausland aus agierten. -------------------mehr im link
 
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