Vision Communication GmbH - Rechnung gekriegt

Hallo Leute.
Bitte steinigt mich nicht nur weil ich das nächste Topic aufmachen :-(

Es ist nur so, dass ich seit längerem Post von dem conKred Inkasso bekomme mit der bitte 177,19€ zu überweisen weil ich irgendein Telefonchat benutzt hätte.
Nun ist es so das ich auf einer anderen Seite gelesen habe, dass man einfach die Rechnung anfordern soll. Es wurde gesagt die haben eh keine Rechnung davon.

Heute sehe ichim Briefkasten die Rechnung, bzw.eine Liste in der steht das ich am 20.03.2008 (!!!) eine Telefon Chat Pauschale um 20:38 in Anspruch genommen habe.

Kann ich mich aber nicht mehr dran erinnern, vorallem weil es schon über 1 Jahr her ist.

Was soll ich nun machen? Ich war immer stark und hab einfach nicht bezahlt, aber da die mir jetzt mitsowas ankommen, einer Rechnung und dem genauen Datum + Uhrzeit...

Wäre für einen Guten Rat sehr dankbar :)
 
Hallo, wie schon gesagt ich würde es ignorieren. die versuchen natürlich alles um an dein geld zukommen . laut verbraucherschutz soll man auf keinen fall bezahlen u. gehe mal auf you.tube gebe mal sat 1 akte 09 ein u. suche dir den beitrag raus mit vision. du bist nicht der einzige !! es liegen so viel strafanzeigen gegen den hr. dean bei der staatsanwaltschaft düsseldorf vor . der versucht an unser geld zukommen u. da ist ihm jedes mittel recht u. wenn er nur die hälfte einschüchtern kann mit inkasso usw. dann hat er doch das erreicht was er will ! :recht: :recht:
ließ mal die anderen beiträge.....lg bella
 
hallo, habe der vision com einen brief geschrieben wie schon erwähnt .haben dazu keine stellung genommen statt dessen habe ich post vom rechtsanwalt Hr. wisser (den hier schon einige erwähnt hatten )bekommen den ihre "traumrechnung liegt jetzt bei 112 € . es ist eigendlich egal ,ob man denen schreibt man bekommt keine antwort u. schicken dir weitere mahnungen in der hoffnung das man du eingeschüchtert bist u. zahlst.!!!! ich für meinen teil sage nur "ich bin nicht bereit auch nur irgendwas zuzahlen nicht mal 1cent. u. ich denke das ist nicht das letzte schreiben von denen habe frist bis 28.06 dann kommt bestimmt noch andere schreiben .
meine frage wäre nur ,ob ich noch weiter briefe schreiben soll oder ob ich mir das sparen kann. ???es ist immer der name vom meinen minderjährigen sohn auf die rechnungen .habe auch den vertrag angefochten in meinem schreiben wie der verbraucherschutz mir den brief dicktiert hat.
ansonsten ................... lg bella :recht: :recht: :recht:
 
K

Krennz

Guest
Hi bella,

ich könngte noch eins machen, beim nächsten Brief vom wixxer "Annahme verweigert" drauf, meine Anschrift unkenntlich gemacht und ab in den nächsten gelben Kasten. Das Rückporto bezahlen die.

Ansonsten ignoriere ich.

Grüsse

Klaus
 
Hallo zusammen.

Ich hab das mit Vison auch schon durhcgemacht. Hab auch schon hier im Forum geschrieben. Die letzte Mahnung von denen bekam ich Ende Dezember 2008. Seitdem war funkstille. Jetzt hab ich gerade (so gegen 19 Uhr) einen Anruf von einer Dame erhalten. Sie bot mir ein letztes mal an, die Rechnung von 128 € zu begleichen, ansonsten geht es vor Gericht. Der Anruf war Anonym, und dann auch noch so spät. Hab der "lieben" Dame gesagt, dass ich nicht zahlen werde, und sie dann : "Ok, dann geb ich es weiter". Hoffe mal, dass das nun richtig von mir war.
Was meint ihr dazu?
Hab jetzt schon irgentwie ein flaues Gefühl in der Magengegend :(
 
K

Krennz

Guest
Hi PopeTown

lass Dich doch nicht einschüchtern. Darauf läuft doch die ganze Chose.

Die haben nichts in der Hand, aber versuchen es mit Einschüchterung doch noch an Kohle zu kommen.

Sollte noch mal so ein Anruf kommen würde ich die Dame auslachen. Habe ich schon ein paar mal gemacht, die wollten mirein Gewinnspielabo anhängen. Habe nie mehr was von denen gehört.

Grüsse

Klaus
 
Hey Leute,

habe ebenfalls probleme mir der oben genannten frima. habe nach dem ersten bescheid eine mail geschickt (leider von arbeit aus) und gesagt ich bin nicht bereit das zu zahlenß grund...1 tag nach dem angeblich ich diese nummer gewaehlt habe wurde ich angerufen und gefrat ob ich den service nutzen moechte- ich habe natuerlich nein gesagt und das dem netten herrn der firma auch geschrieben und ihn gebeten wenn dann nur ne rechnung ueber die genutzen minuten schicken soll- kam keine antwortß dafuer aber die mahnungen und jetzt auch von RA wisser.
dank des forums weiss ich dass ich nicht bezahlen werde (danke dafuer)
aber weiss jemand einen sicheren weg wie ich die mahungen unterbinden kann? das nervt ja nach ner zeit sicher- oder? wenn ich lese dass hier einige schon ueber nen jahr mit denen probleme haben, hab ich keine lust drauf.
wie ist es eigentlich mit dem ignorieren von briefen- gilt es denn immernoch, dass ' wichtige ' briefe immer per einschreiben kommen muessen, da sonst die zustellung nie garantiert werden kann?
vielen dank fuer eure hilfe
m
 
K

Krennz

Guest
Hi monarch

in der Regel kommen 2 Briefe vom Ra Wisser und dann eigentlich nichts mehr.

Wenn ich wichtige Briefe verschicke, bei denen ich absolut sicher sein muss, dass sie angekommen sind benutze ich das Einschreiben mit Rückschein. Geht aber nur in Deutschland.

Ansonsten fleissig weiter ignorieren.

Sollte, was eher unwahrscheinlich ist, doch mal ein gelber Brief von nem Amtsgericht kommen (Mahnbescheid) dann im beiliegenden Formular "Ich widerspreche" ankreuzen, unterschreiben und mit EmR zurück ans Gericht. Das wars dann.

Grüsse Klaus
 
Hey Klaus,

danke fuer Deine Antwort. Du hast recht behalten es ist kein weiterer Brief (bis jetzt) angekommen. Ich hoffe mal dass das so bleibt.
Viele Gruesse
 
Ich hab mich leider von denen auch überrumpeln lassen im Halbschlaf (die haben mich Samstags aus dem Bett geklingelt, als ich die lange Nacht wegschlafen wollte)

Da man passiv von denen nur weitergenervt wird, versuch ichs mal offensiv und habe folgendes an dieses Ding von Firma geschickt:


-----------------------------------------------------------------

Genereller Widerspruch gegen Forderungen, die durch Ihre Firma gestellt werden.
Vorfreude auf das Gerichtsverfahren gegen Sie.



Weniger geehrte Damen und Herren von Vision Communication GmbH,

ich muss Ihnen zugestehen, dass Sie unter Ausschaltung jeglicher Skrupel die Fähigkeit besitzen, beim Lügen mit einer solchen selbstbewussten Überzeugungskraft aufzutreten, dass es schwer fällt, nicht darauf hereinzufallen, wenn man das erste mal von Ihrem Unternehmen ungebeten am Telefon überrumpelt wird.

Auch ich habe mich überrumpeln lassen meine Adresse zu nennen und nicht auf mein Bauchgefühl gehört. Allerdings trieb mich dieses Bauchgefühl unmittelbar danach zu http://www.google.de um dort den Namen Ihrer Firma einzugeben.

Die öffentlichen Medien sind voll mit Beweisen und Zeugenaussagen der offensichtlich betrügerischen Tätigkeit Ihres Unternehmens. Ich gehe nun davon aus, dass Sie auch bei mir versuchen werden, mich mit den im Internet und Fernsehsendungen geschilderten Einschüchterungsversuchen zur Zahlung einer nicht gerechtfertigten Forderung zu erpressen.


Es liegen offensichtlich ungezählt viele Strafanzeigen gegen Ihr Unternehmen vor, die bei unserer Justiz leider abgewimmelt werden. Das soll Ihnen aber keine Sicherheit geben.

Da man mit einer Strafanzeige gegen Sie nicht weiter kommt, kann ich nur hoffen, dass Sie selbst nach Ihren erfolglosen Einschüchterungs-versuchen gegen mich ein Gerichtsverfahren anstrengen, das aus zivilrechtlichen Gründen nicht von arbeitsscheuen Staatsanwälten abgewimmelt werden kann.

Öffnen Sie mir diese Hintertür, damit ich die Gelegenheit bekomme, auf Grundlage der unzähligen Informationen in den öffentlichen Medien, vor Gericht Ihre Betrugsabsicht zu beweisen. Es wird offensichtlich kein Problem sein, so viele Zeugen zu finden, dass das Verfahren mehrere Tage andauern wird. Entsprechend hoch werden die Gerichtskosten für Sie. Da hilft Ihnen auch Ihre beschränkte Haftung nichts.


Ich freue mich schon auf das Gerichtsverfahren gegen Sie, das selbstverständlich durch Sie anstrengen werden muss.


Ich widerspreche hiermit vorsorglich allen Forderungen, die durch Ihr Unternehmen bzw. Ihren Geschäftspartnern mir gegenüber gestellt werden.


Mit weniger freundlichem Gruß
 
K

Krennz

Guest
Hi,

das einzige was Du evtl. bewirken wirst ist, dass die die Mahnungen einstellen.

Ein Gerichtsverfahren ist nicht im Interesse der Abzockies und wird es daher mit 99,99999% Sicherheit nicht geben.

Das Einzige was ich hier noch machen kann ist, falls es sich um eine Festnetznummer handelt über die ich angeblich ein Abo abgeschlossen habe, diese mit Datum und Uhrzeit an die Bundesnetzagentur zu melden. Hierbei kann ich mich dann auf dieses Forum und die Beiträge zu Vision Bill / Vision Communication berufen. Auch bei Computerbetrug.de gibt es einen entsprechenden Thread. Ausserdem müsste die Abteilung 90 der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft einige Tausend Anzeigen vorliegen haben.

Wünsche Dir viel Glück.

Klaus
 
K

Krennz

Guest
Habe mal die in vielen Postings genannten Rufnummern von VB mit der Sperrliste der Bundesnetzagentur verglichen und siehe da, fast alle diese Nummern wurden gecanzelt. Begründung "Umgehungsmodell" (die als kostenpflichtig erkennbaren Rufnummern wie 0900 und 0180 sollten zur Kostenverschleierung umgangen werden.) Darunter fallen viele 0211, 069, 089 usw. Nummern.

Von der BNetzA wurden inzwischen gegen mehrere Callcenter und deren Hintermänner wegen Rufnummernmissbrauch und verbotener Telefonwerbung im Bereich Lotterie, Gewinnspiel etc. Busgelder von insgesamt 500000,00 verhängt. Ob VB da auch was von dem "Segen" abbekommen hat?

Aber nicht nur VB, sondern auch TRC und MCM hats wohl die Suppe verhagelt. Nicht schlimm. Wer Anderen eine Grube gräbt ............... (ist noch lange kein bauarbeiter :D )
 
Die Regelung des § 66d TKG sieht für Anrufe zu (0)900er-Rufnummern sowohl aus dem Festnetz als auch aus den Mobilfunknetzen einen Höchstpreis von drei Euro pro Minute vor, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30 Euro kosten.
und...
Da es Dienstleistungen gibt, bei denen ein höherer Preis gerechtfertigt sein kann, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Überschreitung der genannten Preisobergrenzen von drei bzw. 30 Euro vor. Um sicherzustellen, dass Ihr Einverständnis hierzu vorliegt, müssen Sie ein besonderes Verfahren benutzen. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter beantragen, dessen Dienst Sie in Anspruch nehmen wollen.

VB Versucht diese Punkte zu umgehen, indem Sie eine "nicht 190-Nummer" zur Einwahl in den Dienst nutzen. Ich werde die von mir angerufene Nummer an die BNetzA melden. Dort findet ihr ein PDF-Dokument um einen Verdacht direkt zu melden, aber auch eine schriftliche Zusendung ist möglich.

Fakt ist, mehr als 30€ darf die Nutzung nur dann kosten, wenn eine gesonderte Abfrage per PIN erfolgt. Die Tatsache das die Verbindung quasi "im Vorraus" auf einen ganzen Monat erfolgt, schützt VB nur bedingt. Die Nutzung der 3€-Regel ist zudem auf die typischen 0900-Rufnummern beschränkt. Hier wären (theoretisch) Rechnungen von 180€ möglich. Da diese Nummern niemand wählt geht man andere Wege in rechtlichen "DUNKEL"GRAU-Zonen.

PS: Fraglich ob es sich um eine Minutenabrechnung handelt, da auf der Rechnung unter länge: irgendwelche kryptischen Zahlen stehen. 260....453 ??????

Beispiel: Geschäftsmodell zur Umgehung des Telekommunikationsrechts: (STRAFBAR!!! NICHT ANWENDEN!!!)
Ich gebe in einem Forum meine Telefonnummer an und biete Euch "dummes Gelaber DELUXE"... Eure Rufnummer, die auf dem Display erscheint, lasse ich am nächsten Tag von einer Freundin anrufen, die Eure Adresse in Erfahrung bringt (dürfte ihr bei Euch nicht mehr gelingen :D ). Jetzt stelle ich Euch eine Rechnung aus und verweise auf meine AGB. FETTISCH Waaaas, Ihr habt nicht 2 Posts weiter gelesen was das kostet . . .Pech!
 
K

Krennz

Guest
Ja eben das ist das was die BNetzA als "Umgehungsmodell§ erkannt hat (endlich mal) und daher die entsprechenden Rufnummern abgeschaltet und die Rchnungslegung in inkassierung verboten hat.
 
Hallo,

erst einmal eine Entschuldigung an die Moderatoren und Admins dieses Forums.... ich habe mein Passwort vergessen.... :evil:
Habe mich NEU angemeldet und kann hier öffentlich machen, dass es sich bei dem jetzigen Kontakt "smaty2" um selbe Person
handelt wie "smarty".

Zur Sache:
Wer gegen die VB vorgehen möchte kann dem sei gesagt, dass er (wenn er den Weg einer Erklärung an Eides Statt nicht Scheut) zumindest für eine Sperrung bzw.
Stilllegung der Rufnummer sorgen kann. Wenn die Bundesnetzargentur erkennt, dass auch die Inrechnungstellung nicht erfolgen darf, so braucht Ihr
nicht zu zahlen. (Forderung wird unwirksam) Nehmt in Eurem Anschreiben Bezug auf die veröffentlichten Sperrungen unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...efonie/Liste_eingeleiteter_Ma_nahmen_1cl.html
Bitte füllt folgendes Formular aus. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, solltet Ihr unter den Bemerkungen sowohl die Firma, sowie den
Verdacht der Umgeheung des TKG Mittels "Umgehungsmodell" angeben.
LINK: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16443.pdf

Meldet die Rufnummern bitte, auch wenn Ihr Euch vor den Repressionen (auch Familiär) fürchtet. Das ist der "einzige" Weg, der zu einem
Erfolg zu führen scheint.

Nochmal.... Ich habe einen Beitrag gesehen, in dem die "Umgehung" der 0900 usw. Rufnummern defenitiv als Verstoß gegen das TKG dargestellt wurden.
Ein solcher Dienst, wie von VB angeboten ist zwar theoretisch möglich und sogar zulässig, setzt jedoch ein schriftliches Einverständnis vorraus. Es erfolgt dann
ein Zugang ähnlich einer Bargeldabbuchung, für die die Eingabe einer PIN erforderlich ist. Dies erfolgt bei VB nicht.

PS: ICH ZAHL NIX :mrgreen:
 
K

Krennz

Guest
Hi Smarty,

da Du Dich hier doppelt angemeldet hast werde ich Deinen ersten Account sperren.

Im übrigen, danke für Deinen Beitrag.

LG Klaus

PS: Könntest Du uns evtl. den Beitrag nennen? Wäre hilfreich.
 
Hallo!
Sorry, ich finde den Beitrag nicht mehr. War eine Lokalzeitung, dass weiß ich noch. Ich bin da glaube ich über eine Verbraucherschutzseite drauf gestoßen.
Habe mir auch den Post bei Computerbetrug durchgelesen, in dem unser Freund sich selber mal als Forenliebhaber geoutet hat :p

Das ist an Dreistigkeit schon fast nicht mehr zu überbieten.

Die Informationen auf der Seite der Bundesnetzagentur sind aber ja auch ziemlich eindeutig, vor allem seit dem Urteil des LG Münster in dem die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bestätigt wurde.

Die Beträge sind somit faktisch nicht mehr einklagbar. Bald muss man sich wohl nach einem neuen Geschäftsmodell umsehen :D
Lassen wir uns überrschen!
 
K

Krennz

Guest
Habe mich mal wieder etwas mit dr Sache beschäftigt.

Also: Die BNetzA hat VB etliche Ortsnetzrufnummern gekanzelt. Das OVG NRW in Münster hat letztinstanzlich entschieden, dass dies rechtens ist.

Die VZ Sachsen schreibt jetzt in einem begleitenden Artikelö folgendes: Sofern die gesetzlichen Vorschriften zu Preisangabe und hzu Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zu Zahlung des Entgelts nicht verpflichtet (66g TKG) :D

Jetzt kann VB solange behaupten wie sie wollen, dass alles rechtens ist. Fragt sich nur wo, im Orkus?

Demnach gilt jetzt ganz besonders meine Devise: Wer seine Nerven bewahrt und sich nicht einschüchtern lässt kann sein Geld behalten.

Klaus
 
Oben