UEFA-Ticket AGB

K

Krennz

Guest
Ich habe mir auf der UEFA.Com Seite mal die AGB für Tickets angesehen.

Danach ist der Weiterverkauf von Tickets für das Champions-League-Finale nach englischem Recht verboten, da der Veranstalter die Englishe Fussballleague im Auftrag der UEFA ist.

Hier zählt demnach das Urteil des BGH nicht.

Die Karten sind personalisiert und berechtigen nur in Verbindung mit einem Perso oder Pass zum Zutritt ins Stadion. Zuwiderhandlung wird nach englischem Recht als Straftat geahndet.

Alle die ein Ticket verkauft haben sind nach englishem -Recht Straftäter und setzen sich der Strafverfolgung aus.

Die Tuickets wurden inzwischen versandt. Einige Tickets werden an einer bestimmten Stelle zur persönlichen Abholung bereitgehalten. Die Ticketinhaber werden darüber per Mail informiert.

Innerhalb des Stadions werden, unabhängig vom Eintritt, weitere Personenkontrollen stattfinden.
 
Oben