OLG Köln: Nicht jede Verlinkung einer fremden Website ist ein Zueigenmachen

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OLG Köln: Nicht jede Verlinkung einer fremden Website ist ein Zueigenmachen
OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 49/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 S. 2 Nr. 1 HWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass nicht jedes Zueigenmachen einer fremden Webseite automatisch zu einer Haftung auf Grund des Zueigenmachens des fremden Webseiten-Inhalts führt. Maßgeblich für die Frage, welche Inhalte sich der Anbieter zu eigen mache, sei vielmehr die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände. Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Köln

Urteil............................................ .......
 
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