Nichtnutzungsgebühr+Pfandklausel-Mobilfunkverträge-unwirksam

Regine12

Administratorin
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/01/3 ... unwirksam/

OLG Hamburg: Nichtnutzungsgebühr und Pfandklausel sind für Mobilfunkverträge
Rechtsnormen: §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 309 Nr. 5a, Nr. 5b, Nr. 6 BGB

Mit Urteil vom 03.07.2012 (Az. 2 U 12/11) hat das OLG Hamburg entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Kunden im Falle der Nichtnutzung eines Mobilfunkanschlusses Zusatzgebühren zu zahlen haben, unwirksam ist. Auch eine Klausel, wonach im Falle der nicht fristgerechten Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende eine „Pfandgebühr“ zu leisten ist, ist unwirksam.

Zum Sachverhalt:.....................weiter im link
 
Re: Nichtnutzungsgebühr+Pfandklausel-Mobilfunkverträge-unwir

Ich hab bei meinem Handy auch noch so einen Vertrag, bei dem ich bei nichtnutzung 1€ im Monat zahlen muss. stellen die das nun automatisch um oder muss ich da nachhaken?
 
K

Krennz

Guest
Re: Nichtnutzungsgebühr+Pfandklausel-Mobilfunkverträge-unwir

Ich hake, unter Nennung des Urteils, nach und fordere den Mobilfunkanbieter auf mir zu bestätigen, dass diese Klausel in meinem Vertrag nicht mehr besteht.
 
Oben