Markenrecht: Gastronom soll für den „Weltuntergang“ zahlen

Regine12

Administratorin
Wann hört dieser Abmahnwahnsinn blos mal wieder auf.


Markenrecht: Gastronom soll für den „Weltuntergang“ zahlen

http://www.wz-newsline.de/home/panorama ... -1.1196791

Mönchengladbach. Den Weltuntergang 2012, so denkt man, hatten die Mayas für sich gepachtet. Weit gefehlt. Der eigentliche Besitzer ist der Gastronom Philip Nicholas Blank aus dem oberfränkischen Hof. Das weiß jetzt auch der Mönchengladbacher Peter Knura. Zu spät, denn der Discobesitzer soll 1000 Euro Schadensersatz an Blank zahlen. Der Grund: Knura lud unter dem Motto „Weltuntergang 2012 – Hurra, wir leben noch“ zur Party.

Der Discobesitzer soll auch die Anwaltskosten übernehmen

„An Silvester hatte ich dann ein Schreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. In dem wird behauptet, dass der Begriff ,Weltuntergang’ als Marke geschützt ist“, so Knura. Deshalb müsse er bis zum 14. Januar die 1000 Euro Schadensersatz und die angefallenen Anwaltskosten von 837,52 Euro zahlen. Zudem soll er eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Der Schutz der Marke kostet 300 Euro ............................weiter im link
 
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