Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tools.de

Regine12

Administratorin
Gebrüder Schmidtlein bieten 2% Skonto auf Abofalle

http://www.abzocknews.de/2013/04/04/geb ... ore-105612
Was machen die Abofallen-Abzocker eigentlich mit den bis zum Inkrafttreten der Button-Lösung generierten Daten? Richtig, man versucht diese in Geld zu “verwandeln”. So auch bei der Tropmi Payment GmbH (GF: Andreas Schmidtlein | vorher: Alexander Varin), also aus dem Hause Gebrüder Schmidtlein (1, 2) – derzeit fordert man für das zweite Vertragsjahr von software-und-tools.de und bietet sogar 2% Skonto bei Online-Zahlung über den Dienst “Sofortüberweisung“, bereitgestellt von der Micropayment GmbH.

Dies ergibt sich aus einer aktuellen Rechnung der Tropmi Payment GmbH:..................mehr im link
 
K

Krennz

Guest
Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool

Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat.

Die Zahlung aus dem ersten Jahr erfolgte auf Grund eines Irrtums und stellt keine Anerkentnis des durch Täuschung zu Stande gekommenen Nicht-Vertrages dar.
Hier heisst es wieder, wie in solchen Fällen, aussitzen, abwarten, nicht zahlen und nicht auf Mahnungen, Drohgebärden und Mahnschreiben reagieren.

Wie kan ich mich wehren?

Ich kann die Bank anschreiben und ihr mitteilen, dass die eingehnden Zahlungen aus dubiosen Geschäften stammen, die Bank das Konto sperren soll etwa so:

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

Mit freundlichem Gruß“

Das Schreiben ist, nach Ansicht vieler Gerichte, zulässig. Suche noch Urteile hierzu raus.

Hier ein entsprechendes Urteil http://www.kanzlei-richter.com/presse-u ... essig.html

Das Oberlandesgericht München hat eine von der Webtains GmbH des berüchtigten Rodgauer Geschäftsmanns Michael Burat gegen die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Landgericht München I wegen eines landläufig als "Kontoklatsche-Aufruf" bezeichneten Webseitenartikels erwirkte einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.

Zum einen fehle es mangels Dringlichkeit der Untersagung an einem Verfügungsgrund, da hierzu konkrete Angaben seitens der Webtains GmbH nicht getätigt worden seien.

Es fehle aber auch an einem Verfügungsanspruch. Es handele sich zwar um einen Boykottaufruf und somit um einen schweren Eingriff in den Gewerbebetrieb. Dieser Eingriff sei jedoch nicht rechtswidrig. Nach einer geradezu schulbuchmäßigen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Untersagung des Aufrufs kam der für Wettbewerbssachen zuständige 29. Senat des Oberlandesgerichts jedoch zu der Überzeugung, dass Aufrufe einer Verbraucherzentrale zu Protestschreiben an Kreditinstitute zur Kündigung von Geschäftsbeziehungen zu Abofallenbetreibern vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt seien. ......................weiter im link

gefunden von Regine12
 
Re: Ge.Schmidtlein bieten2%Skonto auf Abofalle-software+tool

Krennz schrieb:
Es heisst in vielen Verbraucherschutzforen, dass man das zweite Jahr nicht bezahlen soll, auch wenn man das erste Jahr bezahlt hat.

Die Zahlung aus dem ersten Jahr erfolgte auf Grund eines Irrtums und stellt keine Anerkentnis des durch Täuschung zu Stande gekommenen Nicht-Vertrages dar.
Und das kann man mit einem BGH-Urteil untermauern.
a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
Quelle: BGH VIII ZR 265/07

m.f.G.
 
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