E-Mail an Schalke

K

Krennz

Guest
Guten Tag,
ich bin Admin in einem Verbraucherforum.

Ich ahbe festgestellt, dass sie mit dem deutschen Recht auf Krigsfuss stehen.

1. sind Tickets gemäss § 807 BGB kleine Inhaberpapiere/Inhaberschuldverschreibungen, gemäss Wertpapier-Handels-Gesetz als Wertpapiere frei handelbar und im übrigen lat BGH-Urteil I ZR 74/06 darf jede Privatperson diese Papiere im Verhinderungsfall frei verkaufen.

Wenn sie Tickets, die über Onluinebörsen gehandelt werden., sperren, machen Sie sich Schadenersatzpflichtig. Denn auch nach § 307 BGB verursachen sie einen Schaden für den Karten inhaber.

Wenn sie Kartenhandel unterbinden wollen bleibt Ihnen nixchts andere übrig als Ihaberkarten rauszugeben. Das sind Inhaberpapiere, die besonderen Handelsbedingungen unterliegen und nicht frei gehandelt werden dürfen.

Ich erwäge eine Beschwerde beim BGH, auch gegen sie.

Ich werde, auch mit meinen Freunden (StA, RAs, Volkswirte, Kaufleute etc.) weiter Hilfe zur _Selbsthilfe leisten um den Vereinen der DFL den Zahn zu ziehen, dass sie Karten nicht , gegen Kostenerstattung, zurücknehmen müssen, wenn der Karteninmhaber verhindert ist, oder den freien _Verkauf in besonderen Fällen zulassen müssen. Der BVB hat shon Schadenersatz leiten müssen.
 
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