App-käufe So vermeiden sie hohe Kosten

K

Krennz

Guest
Es sind jeweils nur ein paar Euro für virtuelle Möbel und Haustiere: Vermeintlich kostenlose Apps locken unbedarfte Nutzer und Kinder mit teuren Zusatzfunktionen. Am Monatsende können mit der Telefonrechnung auf die Eltern drei- oder gar vierstellige Beträge zukommen. Wie Sie sich davor schützen können.

Gerade Apple macht es seinen Kunden verhältnismäßig einfach. So lässt sich einstellen, dass für jeden In-App-Kauf ein Kennwort eingegeben werden muss, ehe der Kauf getätigt wird. Danach kann 15 Minuten lang beliebig eingekauft werden, ehe erneut das Kennwort fällig wird. In-App-Käufe lassen sich im iOS-Betriebssystem auch ganz deaktivieren. Dazu findet sich in den Einstellungen das Untermenü "Allgemein" und darin der Menüpunkt "Einschränkungen". Klickt man diesen an, findet sich ein Schalter, mit dem sich die In-App-Käufe deaktivieren lassen. Damit schützen Sie auch sich selbst vor versehentlichen teuren Klicks. Außerdem lässt sich über "Einschränkungen aktivieren" ein Code vergeben, der abgefragt wird, wenn jemand versucht, diese Einstellungen zu ändern.


Bei Androidhnadys ist das nicht ganz so möglich:

Hier lassen sich In-App-Käufe nicht ganz ausschalten, allerdings ebenfalls mit einem Passwort schützen. Dazu öffnen Sie den Play-Store auf dem Android-Gerät und gehen dort zum Menüpunkt "Einstellungen". Im Abschnitt "Nutzersteuerung" findet sich die Option "Passwort zur Beschränkung von Käufen verwenden". Ist diese aktiviert, wird in Zukunft vor jeder Zahlung das Google-Passwort abgefragt. Anschließend können Sie 30 Minuten lang einkaufen, ehe Sie das Passwort erneut eingeben müssen.

Grundsätzlich sind Kinder bis zum alter von 7 Jahren voll geschäftsunfähig. Von 7 bis 18 Jahren bedingt geschäftsfähig. Hier bedarf es der Zustimmung der Eltern zum Rechtsgeschäft. Es sei denn, dass dem Minderjährigen die Mittel hierfür ausdrücklich überlassen wurden. (Taschengeld)

Siehe hierzu auch die §§ 104 bis 113 BGB

Die Überlassung eines Smartphones an meinen Sohn/Tochter zum Spielen stellt, m.E., keine Genehmigung zum Eingehen eines Kaufvertrages dar.
 

Regine12

Administratorin
Apple muss Schadensersatz in Millionenhöhe an Eltern zahlen

Apple muss Schadensersatz in Millionenhöhe an Eltern zahlen

http://www.lhr-law.de/magazin/kinder-ka ... ern-zahlen

.............Laut tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/apple-apps100.html

hat aktuell das Unternehmen Apple in den USA aufgrund einer anhängig gemachten Sammelklage von betroffenen Eltern einem Vergleich zugestimmt, wonach das Unternehmen mindestens 32,5 Millionen Dollar an die Geschädigten zahlt...................

BGH: Dürfen Kinder in Internetspielen zum Kauf von Spielzubehör animiert werden


http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 75041.html

Wieso ist denn da im Satz auf einmal ein Smilie :recht:
Weil der Doppelpunkt vor dem D stand statt hinter dem BGH :D
 
Nun lautet die Frage, ob es der Aufsichtspflicht der Eltern obliegt, Einstellungen vorzunehmen, dass sowas nicht passiert oder die Aufgabe der Entwickler ist, entsprechende Mechanismen zum Schutz einzubauen oder Aufgabe unserer lieben Regieren, Auffangnetze für Geschädigte zu spannen...Schuld sein möchte auf jeden Fall niemand.
 
K

Krennz

Guest
Hier greift dann wieder mal die Drittanbietersperre und die Premiumdienstesperre.

Kann ich bei jedem Provider kostenlos einrichten lassen.
 

Regine12

Administratorin
BGH bestätigt: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern
28.10.14
Vorlesen
Der BGH (Urt. v. 18.09.2014 - Az.: I ZR 34/12) hat seine Rechtsansicht bestätigt, dass dass der Anbieter Gameforge im Rahmen seines Online-Fantasy-Rollenspiels "Runes of Magic" nicht mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" werben darf.

Der BGH hatte bereits in der Vergangenheit zu dieser Angelegenheit ein Versäumnisurteil erlassen (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - Az.: I ZR 34/12). Gameforge hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, so dass es nun zu dem vorliegenden Urteil kam......................................
 
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