Anzeigenschwindel.Vorläu. Sicherungsmaßnahmen gegen ADV-e.k

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Vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gegen ADV e.K.


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Wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Inhaber der Firma ADV e.K., Herrn Mathias We...........aus Bonn. Im Rahmen des Verfahrens wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um etwaigen Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.
3332 Js 31229/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 31229/12 gegen Mathias Weyerich als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV e.K., Franzstraße 40 bzw. Siemensstraße 2 - 50 in Bonn wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 08.01.2013 – 409 Gs 65/13 – in Höhe von 182.856 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
 
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