Anstelle von Gold nur ein Bild mit abgebildeten Gold erhalten. Verkäufer verurteilt

Regine12

Administratorin
Betrüger verurteilt: Goldbarren-Schnappschuss für 2560 Euro

Also ich verstehe das Urteil nicht. Der Käufer gibt zu,
"""Das Opfer habe nach eigenen Angaben zwar den kleingedruckten Hinweis, dass es sich bei dem Angebot um ein Bild handelte gelesen, es jedoch für eine Zugabe gehalten.""""
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Das mit Widmung finde ich auch nicht gut. Aber Ehrlich
Der Verurteilte hatte seinem vermeintlichen Kunden außerdem noch eine persönlilche Widmung auf dem Bild hinterlassen: "Einem Kunstkenner, der mehr sieht, als nur ein Bild." Die Richterin des Amtsgericht Düsseldorf interpretierte diese Nachricht nicht nur als arglistige Täuschung, sondern auch als Beleidigung.

"" Täuschung """Also wer kann mir das erklären.
 
K

Krennz

Guest
Das ist genau das selbe wie mit der OVP.
Da wird eine OVP von einem Eierfön verkauft, doch ist das so verklausuliert, das ein unbedarfter User versteht, das er einen Eierfön in der Orignialverpackung ersteigert. Angeboten wird aber nur die Verpackung.

Strafbar nach § 263 StGB
 
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