Abzockversuch durch "Berliner Anwalt AG" aus London!

Regine12

Administratorin
Abzockversuch durch "Berliner Anwalt AG" aus London!

http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/2 ... detail=827
Seit einigen Tagen erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen Mails, die sehr bedrohlich klingen und den Anschein erwecken wollen, sie kämen von Rechtsanwälten, aber:

Dem ist natürlich nicht so, denn hinter dem klingenden Namen "Berliner Anwalt AG" steht eine Billig-Ltd, die erst vor wenigen Tagen im britischen Handelsregister eingetragen wurde und wo keine sonstigen Daten dazu zu finden sind.

Die zur Mailadresse gehörende Domain ("international-inkasso-group.com") wurde anonym registriert und liegt auf einem Server in den USA und zahlen soll man dann auch schon mal auf eine Bank in Lettland... ja klar, sonst noch was?............................

Hier ein Teil der Mail :.....................................

"Sehr geehrte/r Herr Xxxxx Xxxxx [Name von der Redaktion gelöscht],

wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Unsere Inkasso Mitarbeiter werden sich bei Nichtzahlung in den nächsten Abendstunden bei ihnen einfinden! (Anmerkung: das ist eine glatte Drohung und natürlich erstens völlig illegal und zweitens an den Haaren herbeigezogen!)

Halten sie dazu bitte die Notwendigen Unterlagen bereit: Gehaltsnachweise, Bankauszüge, Bausparverträge usw. Es stehen uns folgende Maßnahmen bei Nichtzahlung zur Verfügung: Exekution von Gehalt,Rente,Arbeitslosengeld.
Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war. Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe.

Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben. Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt.

Wir möchten Sie daher bitten, wenn Sie die offenen Beträge innerhalb von 8 Tagen auf unser Konto überweisen.

Bankverbindung :......................................................mehr im link

http://img268.imageshack.us/img268/6637/olo.bmp
 
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