Abmahnwahn ab morgen zu Ende ?
http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=600
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„Das Gesetz gegen unsaubere Geschäftspraktiken“ ist nach der Zustimmung des Bundesrates heute im Bundesanzeiger erschienen. Ausweislich des Textes sind die Änderungen ab morgen wirksam.
Da fragt man sich, ob die einschlägig bekannten Anwaltskanzleien morgen Ihre Drucker abschalten ?
Wie ich bereits anlässlich des Beitrages zum Referentenentwurfes ausgeführt habe, werden sich die Rechteinhaber meiner Meinung nach nunmehr auf den Schadensersatz und nicht mehr auf die Anwaltskosten stürzen, da sich hier bisher keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet hat, war doch das „Hauptkampffeld“ immer die Höhe der Anwaltsgebühren................weiter im link