Abmahn-Unwesen - gegen Online-Händler
Für die User die den link im Bericht nicht angeklickt haben. http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html Sollte man sich durchlesen.
Quelle http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,699835,00.html
Wer seinen Keller aufräumt und alles noch brauchbare bei Ebay verhökert, bewegt sich auf einem schmalen Grat: Die Grenze zwischen Hobbyhandel und Gewerbetätigkeit ist diffus definiert - ein gefundenes Fressen für Abmahnhaie. Aktuelle Gesetzänderungen lassen eine neue Welle befürchten.
Karlsruhe - Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig. Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.
Für die User die den link im Bericht nicht angeklickt haben. http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html Sollte man sich durchlesen.