Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo
du hast sie bei Ebay Kleinanzeigen Verkauft damit hat sich die sache für dich erledigt. BH soll seine Hausaufgaben machen er hat mal wieder nur die Adresse von den Karten.Da du sie ja nicht bei Ebay Verkauft hast bist du raus du hast sie ja nur im guten glauben weiter gereicht....
BH solle doch den Verkäufer anschreiben da du sie nicht bei Ebay Verkauft hast.
LG
 
Hallo liebes Forum,
zunächst meinen lieben Dank für die ausgezeichnete Hilfe, die mir insbesondere durch die Moderatoren- und auch zahlreiche Forumsbeiträge zuteil wurde. Ich habe mich leider bereits Ende letzten Jahres mit dem Thema auseinandersetzen müssen, da auch ich - mea culpa - Karten eines Bundesligaspiels von Hannover 96 über Ebay-Kleinanzeigen verkauft habe. Ich habe mir auch die Mühe gemacht den ganzen Thread zu lesen - jedenfalls bis etwa Seite 113, dem seinerzeitigen Ende, was ich auch allen anderen ausdrücklich empfehlen würde.
Bei mir ging es - wie in einigen anderen Fällen auch um:
- Fehlende Abbildung der ATGB
- Öffentliches Angebot bei Ebay
- Unzulässigen Preisaufschlag von über 10 %
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Ich sollte ebenfalls 250,00 € pauschalen Schadenersatz zahlen, Mehrerlöse beim Verkauf benennen usw. und insbesondere die übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, die interessanterweise nicht einmal den mir vorgeworfenen (und tatsächlich begangenen!) Logoverstoß enthielt!
Ich habe dann sehr nett zurück geschrieben und um Entschuldigung hinsichtlich der einmaligen Rechteverletzung am Bild/Logo gebeten und unterschriftlich versichert, "es zu unterlassen, den urheberrechtlich geschützten Markennamen und/oder Logos ihres Mandanten im Internet oder in der Öffentlichkeit zu verwenden."
Ansonsten habe ich darauf hingewiesen aus einer Notsituation (Geschäftstermine) heraus, die Karten angeboten zu haben. Auf weitere Vorhaltungen oder Fragen zum Verkaufserlös aus dem Schreiben von Becker, Haumann, Mankel, Gursky bin ich gar nicht erst eingegangen. Eine Zahlung erfolgte natürlich nicht.
Ich erhielt dann etwa 4 Wochen später einen weiteren Brief der Kanzlei, der hier auch schon häufiger in Teilen zitiert wurde (ernst zu nehmende Faninteressen, Vermeidung einer ausufernden Auseinandersetzung usw.) und mich unter Fristsetzung von 14 Tagen aufforderte den RA Haumann telefonisch zu kontaktieren, ersatzweise Herrn RA Gursky. Ich habe der Empfehlung dieses Forums entsprechend darauf nicht mehr reagiert. Die mir gesetzte Frist endete im Dezember 2015! Seit diesem Zeitpunkt habe ich nichts wieder gehört.
Mein Account bei H96 unterlag einer etwa 4wöchigen Sperre, die allerdings ohne mein weiteres Zutun Ende 2015 aufgehoben wurde. Getroffen hat mich das ohnehin nicht sonderlich ;-)
Die veräußerten Karten für das Spiel waren auch nicht gesperrt, was ich übrigens auch nicht für statthaft hielte.
Vielen Dank für die Hilfe des Forums! Ich hoffe euch hilft mein Feedback ebenfalls.
 
Hallu Zusammen,
ahbe natürlich auch die entsprechede - in diesem Fall noch 1.- Abmahnung erhalten. Möchte es allen hier ersparen auch meinen Fall, der sich nicht wirklich von allen anderen unterscheidet- erneut zu lesen. Eure vielen Hinweise in diesem Forum waren hier schon mehr als hilfreich.
Zwei Fragen habe ich dennoch:
a) Erwerb der Karten erfolgte über den account meines Manens, Veräußerung über meinen account (über bekanntes online ASuktionshaus veräußert). M.E müsste ich soit die ATGB doch gegen mich gar nicht gelten lassen, oder? Sollte ich dies als separaten Punkt in die Erwiderung aufnehmen?
b) bei mir wurden in der Abmahnung noch angebliche drei weitere Auktionen welche aber "nicht zum Gegenstand dieser Amahnung gemacht werden". Interessanterweise kann ich die genannten Artiekelnummern nicht bauskunften, Habe die leichte Vermutung, dass dies frei erfunden ist um das Droh-Szenario nnoch etwas zu intensivieren. Hat das schon einmal jemand in dieser Form gehabt?

Danke im Voraus.
 
Mich hat es inzwischen leider auch erwischt... Hatte Tickets für Dortmund auf Ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft! Dummerweise natürlich noch ein Bild mit dem Logo von Dortmund verwendet. Hat jemand eine passende modifizierte Unterlassungserklärung? Hab bisher leider noch nicht alles hier gelesen!

Jemand eine Kanzlei per PN zur Hand und deren Kosten?

VG
Kennedy
 
Habe 2 Tickets für ein Köln Spiel bei ebay unter Wert versteigert. Hatte die Tickets gewonnen, aber nicht in der Auktion mit angegeben. Tickets wurden verkauft und sind auch schon auf dem Postweg. Habe die Tickets über das E-Bay Konto meiner Schwägerin versteigert. Eine PDF von Becker Haumann etc. wurde bereits per Mail an meine Schwägerin gesendet. Darin steht, dass meine Schwägerin über folgendes verstoßen hätte:

Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
Die Tickets sind öffentlich bei "ebay" angeboten worden

Ebay hatte daraufhin reagiert und die bereits beendete Auktion völlig gelöscht.
Wie gehe ich nun weiter vor? Meine Schwägerin ist aus allen Wolken gefallen.

Kann jemand weiterhelfen? Ich hab mich hier schon etwas belesen, aber bei all den Beiträgen bin ich verunsichert, welchen Weg ich nun einschlagen kann. Sollte ich umgehend eine UE per Post schicken und welche, gibt es hier eine ähnliche? Gebe ich im Schreiben an, dass nicht sie sondern ich es war, der die Karten zum Verkauf anbot?
 
Naja Ihr Ebay Konto und damit ist es auch sie die die Karten zum Kauf angeboten hat...

Geb die modifizierte Unterlassungserklärung ab, auf keinen Fall die von denen!
 
Hallo,

habe über eBay ne Stehplatz Karte für 15 Euro verkauft. Dann nen netten Brief von Becker Haumann erhalten, fordern 250 Euro. Das lustige ist ich habe das Ticket selbst in eBay gekauft, somit keine agbs akzeptiert!

Ich werde mir das nicht gefallen lassen!!!!! Was zum Geier haben die eBay erzählt das die meine Adresse rausgeben.

Das ist eine Kriegserklärung!

Der original Preis der Stehplatz Karte war 14 Euro. Ich habe mein Ticket für 15 Euro + kostenlosen Versand wieder weiterverkauft!
Sofortkauf für 15 Euro angeboten!

Vorwurf:
-ATGB wurden nicht abgebildet
-öffentlichen bei eBay angeboten
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, bin jetzt auch dabei,

mit folgenden Punkten:

# ATGB wurden nicht abgebildet
# die Tickets sind mit einem Preiszuschlag verkauft worden
# die Tickets sind öffentlich bei „ebay“ angeboten worden

Ausgangslage: ich habe zwei Tickets, die nicht genutzt werden konnten bei ebay als Auktion angeboten. Ein Käufer bat um Beendigung der Auktion (was ich auch tat) und bat mir den dreifachen Betrag für die Tickets über Paypal an und meldete sich dann, dass er mich beim FC Köln dafür anzeigen will, nachdem er die Tickets erhalten hatte.

Die UE von Becker Haumann

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele vom 1. FC Köln zu einem höheren als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln anzubieten – gleich durch welche Medien, auch im Wege der Online-Versteigerung – oder an Dritte entgeltlich weiter zu veräußern;
2. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
3. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das folgende Konto zu zahlen:

Meine netzfunde siehe unten; privatverkauf und überhöhter Verkauf!

1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?

Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam. Zwar dürfen die Veranstalter in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weitververäußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam. Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der ohne eine eingehende Prüfung von AGB in einem wegweisenden Urteil zum Unmut der Veranstalter festgestellt hat, dass es privaten Käufern möglich sein muss, im Falle einer Erkrankung oder einer Verhinderung die Karte weiterverkaufen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2008 – I ZR 74/06). Dies entspricht dem Grundsatz der Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern, welcher durch ein generelles Verbot des Weiterverkaufs ad absurdum geführt werden würde.

Auch die legitimen Interessen der Veranstalter, welche im Bereich des Fussballs insbesondere auf Sicherheitsaspekte im Interesse einer Trennung rivalisierender Fangruppen, sowie auf die Vorgabe der Preissicherheit abstellen, um durch das Anbieten verschiedener Preiskategorien eine Preisexplosion zu vermeiden und dadurch jedermann den Zugang zur Veranstaltung zu gewähren, können ein solches Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen nicht rechtfertigen. Die einmal durch den Veranstalter verkauften Karten müssen damit als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben und dürfen durch Privatpersonen weiterverkauft werden.


8. Darf ich die Karte teurer als zum Normalpreis verkaufen?

Ja, der Weiterverkauf von Karten zu einem erhöhten Preis ist nicht verboten. Eine Grenze stellt diesbezüglich lediglich der sogenannte Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB dar, bei welchem sich jemand unter Ausnutzung einer Zwangslage eine Gegenleistung sichern lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur eigenen Leistung steht.

Nun könnte man annehmen, dass bei einem Weiterverkauf einer Eintrittskarte ein zehnfach überhöhter Preis nach gesundem Menschenverstand in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Fussballspiel oder zum tatsächlichen Konzert von Helene Fischer, den Rolling Stones oder anderen Künstlern steht und damit unzulässig ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall, weil keine Zwangslage vorliegt, die ausgenutzt werden könnte (vgl. OLG Köln, OLGE 93, 193, 194f., wonach der um das Zehnfache erhöhte Preis für eine Eintrittskarte für ein Fussball-WM-Endspiel mangels Ausnutzung einer Zwangslage keinen unzulässigen Wucher darstellte).

Im Ergebnis kann jeder frei entscheiden, wieviel ihm der Zutritt zu einer bestimmten Veranstaltung wert ist.



Abschließend meine Fragen!

1.Welche Pkt gehören in die modUE?
2.Macht es Sinn sich auf einen Vergleichsbetrag zu einigen, damit ich meine DK behalten kann?

Vielen Dank im Voraus.
 
Hallo, wie versprochen, wollte ich mich nochmal melden:

Hatte am 27. Januar 2017 nur die mod Unterlassungserklärung abgegeben (wegen Stadionplan) und einer kurzen Erklärung:

lch habe eine private Weitergabe der Tickets geplant, weil ich ursprünglich beruflich verhindert
gewesen bin. Da ich den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf
hin raus genommen habe und dadurch das Angebot von eBay Kleinanzeigen beendet wurde, kam
erst gar kein Verkauf zustande, wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen
konnte.

….habe seit diesem Tag (also seit 10 Mon.) nichts mehr von denen gehört.
 
Kann mir jemand schreiben, wie diese Formulierung zu verstehen ist?
Würde nämlich gerne die modifizierte Unterlassungserklärung (wegen Stadionplan) abgegeben, bin nun aber verunsichert.

"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie
das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden."
 
Kann mir jemand schreiben, wie diese Formulierung zu verstehen ist?
Würde nämlich gerne die modifizierte Unterlassungserklärung (wegen Stadionplan) abgegeben, bin nun aber verunsichert.

"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie
das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden."

Hat jemand nach einer modifizierte Unterlassungserklärung einen zweiten Brief von BH erhalten?
 
Hat jemand nach einer modifizierte Unterlassungserklärung einen zweiten Brief von BH erhalten?

Hi,

ich habe eine Antwort nach einer modifizierten Abmahnung bekommen.
Worin ich wieder aufgeforderd werde den Wisch von denen zu unterschreiben, zu bezahlen und nicht alles glauben soll was im Netz zu lesen ist.
Hat einer eine Idee wie man weiter vorgehen sollte?
 
Hallo, ich hatte nach dem ersten chreiben eine modi per Einschreiben mit Rückschein zurückgeschickt. Zweite Aufforderung zur Zahlung 4 Monate später erhalten. Aufforderung ignoriert. Im Juno2017 3. Aufforderung zur Zahlung von 250€ erhalten mit Fristzetzung bis August 2017. Ignoriert. Bis heute nichts mehr gehört. Also nur im "1. Fall" eine Modi per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Also locker bleiben und den Ball flach halten.Die Rechtssprechung spricht klar gegen die Anzugträger. Habe auch von niemandem etwas von einer Klage gehört.
Ball Hoy !!!:D
 
Mich hat es inzwischen leider auch erwischt... Hatte Tickets für Dortmund auf Ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft! Dummerweise natürlich noch ein Bild mit dem Logo von Dortmund verwendet. Hat jemand eine passende modifizierte Unterlassungserklärung? Hab bisher leider noch nicht alles hier gelesen!

Jemand eine Kanzlei per PN zur Hand und deren Kosten?

VG
Kennedy

Google einfach mal! Es gibt eine Spezialisten diesbezüglich! Der Preis dürfte round about 100 Euro liegen.
 
hi,

das heißt, ihr würdet nicht mehr drauf reagieren?
habe immerhin inerhalb von 2 Wochen nach der Modifizierten unterlassungserklärung eine Antwort erhalten?
macht es Sinn einfach nochmal das gleiche zu schreiben?
oder garnicht mehr zu antworten?
habe auch das erste mal welche weggeben wollen (und dann doch nicht) wieder aus ebay zurückgezogen)
bin was verunsichert, nicht das am Ende höhere Kosten auf mich zukommen.
mfg
 
Moin zusammen.
Also, hab jetzt mal wieder eine Email erhalten. Nicht mal einen Brief.
Soll ich das alles gekonnt ignorieren? Hab ja die modue verschickt. Wonach keine Antwort kam, erst jetzt wieder. Hab die Bilder mal als Anhang eingefügt.
Dank euch
 

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Hallo zusammen,

Ich habe nach meiner modifizierten Unterlassungserklärung nun auch meinen zweiten Brief bekommen in dem meine Unterlassungserklärung zurückgewiesen wird mit dem Standard Hinweis keine Dateien aus dem Internet zu übernehmen. Sie fordern nochmals die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zurückzusenden und raten mir meine Unterlassungserklärung durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Zudem drohen sie mit einer Ticket Sperre!

2 Fragen,

— Sind die Anwälte verpflichtet meinen Unterlassungserklärung anzunehmen oder nicht?
— Wie reagiere ich nun auf diesen Brief?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Hallo, ich habe eine mod.Unterlassungserklärung abgegeben. Wenn sie der Kanzlei nicht gefällt, müssen Sie klagen. Aber angenommen haben Sie sie. Du hast deinen Standpunkt schriftlich erklärt. :D
 
Ich habe nun meinen dritten Brief erhalten. In dem Brief steht, dass sie mich nun letztmalig aussergerichtlich dazu auf, die Forderung von 250€ zu zahlen. Einfach weiter ignorieren? Die kommen mir jetzt mit Stadion Verbot.
Das kuriose ist, das ich die Modue abgeschickt habe, aber von der Kanzlei keinerlei Antwort erhalten habe, was das angeht.
Im Anhang habe ich erneut eine
“strafbewehrte unterlassungs- und verpflichtungserklärung“ erhalten.
Soll ich alles einfach weiter ignorieren?
Danke und gruß
Tobias
 
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