Hallo in die Runde
ich habe eine Abmahnung vom Lentze Stopper Anwalt bekommen. Die sind zuständig für den FC Bayern München, aber das ist wohl auch identisch wie die Anwälte vom BVB
Ich habe Karten von einem gekauft für das Halbfinale Bayern-BVB, ich kann aber leider nicht am 26.4. Ich muß am 27.4. in Schwerin sein, und das schaffe ich mein besten willen nicht. Also habe ich die Karten bei Ebay angeboten mit Preisvorschlag. Ich wollte die Anzeige rausnehmen, da ich einen gefunden habe der tauschen wollte gegen das Bundesligaspiel am 8.4. Das wurde auch gemacht. Ebay hat die Anzeige aber vorher rausgenommen also gelöscht....wegen Markenrecht....Bayern LOGO
Mir wird vorgeworfen
Der FCB hat ebenso wie andere Bundesligisten auch, ein nachhaltiges Interesse daran, den
Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz
der eigenen Fans zu bekämpfen. Es ist nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen und
Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs
weitgehend kontrollieren können, welche Personen Tickets erwerben. Bei einem anonymen Verkauf
über Online-Verkaufsplattform wie z.B. „eBay“ ist eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Darüber
hinaus soll weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu
erschwinglichen Preisen gewährleistet werden........................
Mit anderen Worten, Hooligens kaufen nur Tickets mit erhöhten Preisen?????
Weiter
Weitergabe ihrer Tickets für den Fall der kurzfristigen Verhinderung zu bieten, hat der FCB seit der
Saison 2016/2017 eine offizielle Zweitmarkt-Plattform eingerichtet. Hier wird den Fans unter
https://tickets.fcbayern.de/Internetverkaufzweitmarkt/Greeting.aspx die legale Gelegenheit geboten,
ihre Dauer- und/oder Tageskarten von FCB-Heimspielen zum Weiterverkauf anzubieten, falls sie an
einem Spieltag verhindert sind und ein bestimmtes Spiel nicht selbst besuchen können. Damit wird
den Fans ein serviceorientierter und offizieller „Ticket-Zweitmarkt“ mit einer transparenten und fairen
Preispolitik angeboten. So bekennt sich der FCB mit der eigenen Zweitmarkt-Plattform dazu, die
Fairplay-Regeln der Bundesliga zu berücksichtigen. Durch die Abwicklung auf der offiziellen FCBZweitmarkt-
Plattform werden sowohl Sicherheits- als auch Ticketing-Regularien gewährleistet – im
Gegensatz zum illegalen Ticket-Schwarzmarkthandel.
II.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-
Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten-Abo (nachfolgend gemeinsam „ATGB“) unserer
Mandantin, nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „eBay“ / eBay-
Kleinanzeigen angeboten und/oder veräußert haben. Danach ist die Weitergabe von Tickets
folgendermaßen eingeschränkt:
I
st damit jetzt gemeint, falls ich verhindert bin, darf ich die Karten nur an den Zweitmarkt anbieten????
Leben wir in einer Demokratie oder im Sozialismus????
Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
• Die Tickets sind zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
• Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden.
Wir fordern Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungsund
Verpflichtungserklärung abzugeben, indem Sie die beigefügte Vorlage
a) mit dem aktuellen Datum versehen,
b) unterzeichnen sowie
c) unverzüglich im Original an uns zurücksenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben,
weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe
nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen
tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Als Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben wir uns notiert:
18.04.2017, 18.00 Uhr.
In der UE steht:
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Jahreskarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele des FC Bayern München öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet) oder bei sonstigen nicht von der Gläubigerin autorisierten Online-Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/oder Tickets zu einem höheren als dem jeweiligen Originalpreis weiterzugeben und/oder an gewerblich Wiederverkäufer zu veräußern oder anderweitig weiterzugeben;
2. bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www.fcbayern.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. EUR 250,00 zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB, IBAN: DE78700202700015, BIC: HYVEDEMMXXX, mit dem Verwendungszweck „2XXXXXXXX-/FC Bayern München“ zu zahlen.
Ich versteh das nicht so ganz:
Was wollen die von mir, die UE wegen dem Logo oder wegen den weiterverkauf??
Wenn das Urteil vom BGH rechtens ist, was will eigentlich Lentz Stopper von mir???
Ich habe mir auch den Bericht durchgelesen
https://www.lhr-law.de/magazin/spor...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten
2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?
Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.
Was kann ich jetzt tun???
Mod UE schicken und warten und den den Fall schildern das ich die Karten getascht habe??
Danke euch
D.