Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Ich würde nicht antworten und die Sache jetzt einfach aus sitzen. Keinesfalls anrufen, irgendeinen (Teil-)Betrag zahlen oder etwas unterschreiben.

Ich habe nun den insgesamt dritten Brief erhalten. (Ich hatte eine Mod-UE als Antowrt wegen des Bildes gesendet)
In dem neuen Brief steht eine neue Frist und der Hinweis, dass der Mandatin empfohlen wird (wenn ich nicht zahle) zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Jemand einen Tipp?
 

ldb

Super-Moderator
Ich habe nun den insgesamt dritten Brief erhalten. (Ich hatte eine Mod-UE als Antowrt wegen des Bildes gesendet)
In dem neuen Brief steht eine neue Frist und der Hinweis, dass der Mandatin empfohlen wird (wenn ich nicht zahle) zur Durchsetzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Jemand einen Tipp?

Ja, ich würde Ruhe bewahren, denn man kann mir nichts mehr. Mod UE ist ja abgegeben, man kann also nur noch wegen der Kostenfrage eine Klage los lassen. Und das lohnt sich nicht, da kommen bei Privatpersonen vielleicht 80€ pro Bild zusammen. Ich wäre hier ganz entspannt.
 
So, ich habe es euch und @ldb ja versprochen, dass ich mich auf jeden Fall nochmal melde, sollte nach der Abgabe der modUE und meinem separaten Schreiben noch was von den Knallern BH kommen.

Damals schrieb mich BH an und ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie 250,00€ bezahlen. Dies habe ich natürlich nicht gemacht, gezahlt habe ich auch nicht. Ich habe leider den Stadionplan und das Logo in einer Auktion benutzt. Die Auktion bei Ebay allerdings hatte ich storniert, weil ich an dem besagten Tag doch noch zum Spiel BVB-Real Madrid gehen konnte (bin vorher beruflich verhindert gewesen). Es kam also zu keinem Verkauf. Für den Stadionplan und das Logo habe ich die hier zur Verfügung gestellte modUE verwendet. Für das private Anbieten von Karten (aus privaten oder beruflichen Günden) und das dies laut Urteil (mit Angabe Aktenzeichen) nicht untersagt ist, habe ich ein separates Schreiben verfasst. So, jetzt ca. 4-5 Wochen später ist die Antwort da, die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Ich glaube, soweit ich das in diesem langen Thread gelesen habe, haben die meisten das auch genauso zurückbekommen wie in meinem Schreiben. Hier der Wortlaut:

.......................................................................................................................................................................................................
„…die von Ihnen am …….. abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend davon ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalls. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von BLABLABLA zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Zur Erhaltung der sozialen Preissstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele von Borussia Dortmund öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten, Tickets um 10% höher als der jeweilige Originalpreis weiterzugeben. Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns formulierte UE mit der Bitte, diese bis …….. an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“

Auf Seite 3 finde ich dann wieder die gleiche Unterlassungserklärung die ich schon im ersten Schreiben von BH bekommen habe. DIESES MAL SOGAR MIT EINEM SCHICKEN BVB LOGO IN FARBE. Ich bin begeistert...!!! ;-)) Die Forderung ist immer noch die Selbe. Das einzige was neu ist: Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2016/2017 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag ausgeglichen wird…“
..........................................................................................................................................................................................................


Also wenn ich das hier alles richtig verfolgt habe, haben 99% der Leute nachdem sie die modUE (evenetuell noch ein privates Anschreiben) abgegeben haben und danach ein Antwortschreiben von BH (mit demselben oder ähnlichen Text) erhalten haben, nichts mehr unternommen und haben es ausgesessen. Klagen seitens BH hat es bisher nicht gegeben bzw. sind in diesem Forum auch nicht bekannt geworden.

Heißt: Ich sitze es aus ?!


Soweit alles richtig ?!

Das einzige womit man rechnen muss, dass der BVB (sofern man Mitglied ist - und das bin ich) dich für den Ticketverkauf sperrt (wie oben auch beschrieben). Das Risiko gehe ich selbstverständlich ein. Den Rest der Saison 2016/2017, kann ich gerne aussitzen, wenn sie mich denn sperren möchten. Das juckt mich herzlich wenig. Kohle für den Mitgliedsbeitrag versuche ich anteilig zurückzufordern oder? Wie stehen die Chancen? Oder bräuchte ich da dann schon einen Rechtsbeistand?

Sollten weitere Briefe oder Anmerkungen von BH kommen, wende ich mich natürlich wieder an euer Forum... ;-)

Viele Grüße und ich wäre euch um eine kurze Antwort sehr dankbar ! :)

Ps.: Danke nochmal für die Hilfe hier...Top!



Dritter Anlauf von BH!

Tach zusammen,

natürlich halte ich euch weiter auf dem Laufenden.

@killthemob @ldb

Ich habe heute den dritten Brief zu meiner Angelegnheit bekommen. Dieser Brief ist sozusagen die Erinnerung bzw. erneute Aufforderung den geforderten Betrag zu begleichen. Was ich, wie wir hier ausgiebig besprochen haben, natürlich weiterhin nicht mache werde. Sollen sie mich ruhig sperren. Denn sollten sie dies machen, folgt meine Kündigung. @killthemob erörterte bereits dass die Sperre dann häufig auch wieder aufgehoben wird. Und selbst wenn nicht. Dann kündige ich trotzdem. Denn Mitgliedsbeiträge gibt es so sicher nicht von mir...für eine Auktion die von mir selbst beendet wurde und nicht zum Abschluss kam. Das wäre ja noch schöner ! ;-)

Hier der Wortlaut des Schreibens:

in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser
Schreiben vom ××.××.××××. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche
unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir
eine Reaktion erhalten haben.
Auf das obige Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und
fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf,
möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum
xx.xx.xxxx,
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen
und unserer Aufforderung nachzukommen.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der
benannten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantin
gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den
angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer
Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Ticket-
Geschäftsbedingungen (ATGB).

Borussia Dortmund legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden,
die, wie unserer Mandantin bewusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng
verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits
telefonisch klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine
telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen daher zu nachfolgenden Sprechzeiten zur
Verfügung:


Sollten Sie die o.g. Fristen abermals ergebnislos verstreichen lassen, muss unsere
Mandantin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen
Einigung besteht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung
ihrer rechtmäßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten
.

Anbei natürlich wieder die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von BH, die ich natürlich wieder nicht unterschreiben werde. Und wenn sie sie noch hundert mal mit anhängen.

Ich stelle trotzdem nochmal die Frage an die beiden Experten:

Ich bleibe weiter ruhig und gelassen oder schiebe nochmal ein privates Anschreiben hinterher? Ich denke die erste Option macht am meisten Sinn oder? Mal schauen ob es danach so weiter geht oder sie langsam mal aufgeben.

Viele Grüße und auf eine sonnige Woche!

Hummels5000
 

ldb

Super-Moderator
Ja, ich würde hier weiterhin nichts machen. Das müsste auch der letzte Bettelbrief sein den BH schickt.
 
bei mir war die Nutzung des Bildes in der UE von BH ebenfalls nicht bei, jedoch in der Abmahnung in der Auflistung der Vorwürfe. Deshalb habe ich die mod. UE auch abgeschickt. Gestern kam die übliche Antwort darauf: mod. UE wird zurückgewiesen, keine Vorlagen aus dem Internet nutzen, anrufen - wir beraten Sie gern, 250€ zahlen, sonst Sperre. Ein kleiner Unterschied zu den Beiträgen weiter oben gab es schon. Es war keine Kopie meiner mod. UE mit dem Eingangsstempel beigefügt. Da ich aber diese auch per E-Mail als engescannte Kopie abgeschickt hatte, hoffe ich auf der sicheren Seite zu sein.
 
Hallo liebe Leute, wir haben diese Woche auch Post von BH bekommen.

Vorwurf:
ATGB wurden nicht abgebildet
VK-Preis über 15% über dem Originalpreis
Tickets öffentlich über Viagogo verkauft

Vermute, dass entweder der Käufer sich beim BVB beschwert hat oder vielleicht jemand im Auftrag des BVB gezielt Karten kauft...?

Habe mir schon einige Seiten durchgelesen, dennoch ist man ja dann doch immer noch irgendwie verunsichert, daher hoffe ich, ihr verzeiht mir, wenn mein Post in euren Augen überflüssig sein sollte.

Allerdings ist es bei uns (vielleicht) auch noch etwas spezieller/ungewöhnlicher.

Also Fakt ist: der Vorwurf an sich ist "gerechtfertigt" - ich habe die Tickets über Wert verkauft und hatte diese vorher selber über die Mitgliedschaft meines Kindes direkt beim BVB gekauft. Also keine Dritten im Spiel.

Nun kam besagtes Schreiben von BH mit der allseits bekannten Aufforderung die UE zu unterzeichnen und 250 € zu überweisen.

Jetzt wird es interessant: das Schreiben ist an meine Frau gerichtet, die weder eine Mitgliedschaft beim BVB hat noch ein Konto bei Viagogo. Sie ist auch nicht als Erziehungsberechtigte beim BVB "bekannt". Die Mitgliedschaft unseres Kindes läuft komplett über mich - auch was die Bankverbindung betrifft. Wieso man sie jetzt vor den Karren spannt, ist mir schleierhaft.

Ich würde sie am liebsten weitgehend aus der Sache raushalten. Da ich aber vor Jahren schon einmal vom BVB (ohne anwaltliches Schreiben) für den Rest der damaligen Saison vom Ticketverkauf ausgeschlossen wurde, Bin mir nicht sicher, ob ich dann vielleich mehr zu befürchten hätte, wenn ich schreibe, dass meine Frau nichts mit der Sache zu tun hat, sondern ich verantwortlich bin. Oder soll meine Frau schreiben, dass Sie nicht weiß, was man von ihr genau will?

Daher bin ich ein wenig verunsichert, was meint ihr: ist es besser, sich an einen Anwalt zu wenden? Wann sollte ich das spätestens tun, damit ich die Frist von BH einhalten kann? Oder habt ihr andere Ratschläge? Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
 

ldb

Super-Moderator
Weswegen wurden die Karten denn verkauft? Ist dein Kind minderjährig? Als du mal beim BVB bis Saisonende keine Karten kaufen konntest, wann war das und hast du da irgendwas unterschrieben? Da musst du dir 100% sicher sein, sonst kann das richtig nach hinten los gehen.
 
Weswegen wurden die Karten denn verkauft? Ist dein Kind minderjährig? Als du mal beim BVB bis Saisonende keine Karten kaufen konntest, wann war das und hast du da irgendwas unterschrieben? Da musst du dir 100% sicher sein, sonst kann das richtig nach hinten los gehen.

Es ist mir zeitlich leider doch nicht möglich, zum Spiel zu gehen. Kind ist unter 6. Die Sperre müsste so vor 4 Jahren gewesen sein. Unterschrieben hab ich nix. Es kam auch kein Schriftstück. Erst auf Nachfrage per Mail bekam ich die Info gesperrt zu sein.

Meinst, es ist vielleicht besser meine Frau unterschreiben zu lassen und die Kohle zu bezahlen?
 
Hallo,

der Anwalt pocht darauf das ich die UE unterschreibe. Ansonsten ist meine DK zur neuen Saison weg.
Ich will die UE aber nicht unterschreiben. Gibt es den 4. Abschnitt auch im harmloser Form?


4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;


Kann jemand diesen Abschnitt abschwächen? Wenn ich das unterschreibe, was sind die Konsequenzen für mich in der Zukunft?
 
Nabend, kann mir jemand nochmal den Ablauf schildern.

1. Brief mit Schreiben was mir vorgeworfen wird
2. Brief das ich anrufen soll
3. Brief das ich anrufen soll weil beim ersten die Frist verstrichen ist

Wie geht es noch dem 3. Brief weiter wenn ich mich nicht melde?
 

ldb

Super-Moderator
Hallo,

der Anwalt pocht darauf das ich die UE unterschreibe. Ansonsten ist meine DK zur neuen Saison weg.
Ich will die UE aber nicht unterschreiben. Gibt es den 4. Abschnitt auch im harmloser Form?


4. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in
Ziffer 1,2 und 3 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;


Kann jemand diesen Abschnitt abschwächen? Wenn ich das unterschreibe, was sind die Konsequenzen für mich in der Zukunft?

Also die UE würde ich niemals unterschreiben, hier liest du was das eigentlich bedeutet:

https://rechti.de/posts/23723/
https://rechti.de/posts/23105/
https://rechti.de/posts/23091/
https://rechti.de/posts/19988
 
Guten Morgen Zusammen,:cool:

erst einmal bin ich froh und finde es stark wie hier alle miteinander umgehen!

Ich habe viel im Forum gelesen,
würde meinen Fall mal Anschließen und euch auch gerne über den Ausgang mit BH bei Laune halten.

Ich habe eine Dauerkarte und habe diese Berufsbedingt für ein Spiel BVB-Augsburg abgegeben,
hierzu habe ich jetzt ein schreiben mit folgendem Vorwurf von BH erhalten.

Das schreiben ist erstellt am 30.03.2017 mit einer Fristsetzung zum 14.03.2017 bezüglich der angehängten UE und 250€ hier ist die Frist meiner Meinung nach schon Käse!? :confused:

Vorwurf:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der VK lag über 15%
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions
-Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen angeboten bzw. veräußert
Ich werde nachdem ich das halbe Forum durchgelesen habe die ModUE von Hummels5000, an BH senden, also nicht die beigefügte UE von BH.

Anschließend werde ich verfahren wie @Hummels5000, an dieser stelle erstmals danke für deine Berichte, ich hoffe du bleibst dem Forum noch erhalten und schilderst wie es ausgegangen ist.;)

Die Dauerkarte werde ich noch diese Woche auf meine Freundin umschreiben lassen, ggf. kann ich so einer Sperrung der DK umgehen..

Frage: ist die Fristsetzung von BH schon nicht mehr rechtens?

Vielen Dank euch vorab für die Unterstützung!​
 
Hi zusammen,

jetzt hat es mich also auch getroffen, letzte Woche kam - pünktlich zum Wochenende - Post von Becker Haumann. Ich habe mich jetzt eine Weile hier durchs Forum gelesen, bin aber unsicher, wie meine modifizierte UE aussehen sollte und ob ich evtl. noch etwas vergessen/übersehen habe. Vielleicht könnt ihr mir noch weiterhelfen :)

Ich schildere einfach mal ganz detailliert den Fall: Ich bin BVB-Mitglied und habe vor einiger Zeit vier Tickets für das Spiel gegen Leverkusen über die Hotline erworben. Tickets kamen per Post, alles prima. Leider fielen dann gleich zwei meiner drei Begleiter wegen Krankheit aus (einer wegen Krankenhausaufenthalt, also wirklich nicht einsatzfähig); jedenfalls habe ich relativ kurzfristig beschlossen, die Tickets bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Habe sie dann fotografiert (Anfängerfehler, weiß ich ... ), wenn auch ohne Barcode, und reingestellt. Verhandlungsbasis war 300 Euro, mein Zielpreis war 200 Euro - zu diesem Preis habe ich die Karten dann letztlich auch verkauft. Die Anzeige habe ich nach einem Tag wieder gelöscht.

Nun wirft Becker Haumann mir in dem Schreiben Folgendes vor:

- ATGB wurde nnicht abgebildet
- Verkaufspreis/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Tickets würden öffentlich bei Auktion veräußert

Letzteres stimmt m.E. NICHT, denn ebay Kleinanzeigen ist kein Auktionshaus. Aber das nur am Rande.
Ich hab nun eine mod. UE zusammengestöpselt (Adresse, Aktenzeichen etc. spare ich mir hier), die auf der UE von Becker Haumann basiert und auf dem, was ich hier im Forum gefunden habe.

Meine Frage wäre: Brauche ich überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder reicht der Verweis auf das BGH-Urteil und die private Notlage, also ein kurzes Anschreiben?

DANKE für eure Antworten.
 

ldb

Super-Moderator
Hi zusammen,

jetzt hat es mich also auch getroffen, letzte Woche kam - pünktlich zum Wochenende - Post von Becker Haumann. Ich habe mich jetzt eine Weile hier durchs Forum gelesen, bin aber unsicher, wie meine modifizierte UE aussehen sollte und ob ich evtl. noch etwas vergessen/übersehen habe. Vielleicht könnt ihr mir noch weiterhelfen :)

Ich schildere einfach mal ganz detailliert den Fall: Ich bin BVB-Mitglied und habe vor einiger Zeit vier Tickets für das Spiel gegen Leverkusen über die Hotline erworben. Tickets kamen per Post, alles prima. Leider fielen dann gleich zwei meiner drei Begleiter wegen Krankheit aus (einer wegen Krankenhausaufenthalt, also wirklich nicht einsatzfähig); jedenfalls habe ich relativ kurzfristig beschlossen, die Tickets bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Habe sie dann fotografiert (Anfängerfehler, weiß ich ... ), wenn auch ohne Barcode, und reingestellt. Verhandlungsbasis war 300 Euro, mein Zielpreis war 200 Euro - zu diesem Preis habe ich die Karten dann letztlich auch verkauft. Die Anzeige habe ich nach einem Tag wieder gelöscht.

Nun wirft Becker Haumann mir in dem Schreiben Folgendes vor:

- ATGB wurde nnicht abgebildet
- Verkaufspreis/Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Tickets würden öffentlich bei Auktion veräußert

Letzteres stimmt m.E. NICHT, denn ebay Kleinanzeigen ist kein Auktionshaus. Aber das nur am Rande.
Ich hab nun eine mod. UE zusammengestöpselt (Adresse, Aktenzeichen etc. spare ich mir hier), die auf der UE von Becker Haumann basiert und auf dem, was ich hier im Forum gefunden habe.

Meine Frage wäre: Brauche ich überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder reicht der Verweis auf das BGH-Urteil und die private Notlage, also ein kurzes Anschreiben?

DANKE für eure Antworten.

Meiner Meinung nach brauche ich hier keine modUE. Die Eintrittskarte zu fotografieren ist aus meiner Sicht keine Urheberrechtsverletzung, es gehört zur Karte dazu, genau wie ein Nike Zeichen auf einem Schuh. Ich würde eine Stellungnahme schreiben mit Verweis auf das BGH Urteil und nichts zahlen. Damit sind alle hier bisher gut gefahren und es sind keine Klagen bekannt.
 
Ich habe heute auch vorab per Mail die Abmahnung von Becker Haumann bekommen. Allerdings an eine alte Anschrift addressier und daher wird die Post nicht ankommen. Gilt eine Mail als zugestellt?

Auch mir wird vorgeworfen:

Vorwurf:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der VK lag über 15%
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions
-Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen angeboten bzw. veräußert

Ich soll die Unterlassungserklärung unterschreiben und 250€ überweisen.
Ich habe ursprünglich 4 Tickets im Mitglieder VVK vom BVB erworben, wovon ich 2 bei eBay eingestellt habe (Startgebot 1€) da diese nicht mehr benötigt wurden.

Was soll ich nun tun?
 

ldb

Super-Moderator
Guten Morgen Zusammen,:cool:

erst einmal bin ich froh und finde es stark wie hier alle miteinander umgehen!

Ich habe viel im Forum gelesen,
würde meinen Fall mal Anschließen und euch auch gerne über den Ausgang mit BH bei Laune halten.

Ich habe eine Dauerkarte und habe diese Berufsbedingt für ein Spiel BVB-Augsburg abgegeben,
hierzu habe ich jetzt ein schreiben mit folgendem Vorwurf von BH erhalten.

Das schreiben ist erstellt am 30.03.2017 mit einer Fristsetzung zum 14.03.2017 bezüglich der angehängten UE und 250€ hier ist die Frist meiner Meinung nach schon Käse!? :confused:

Vorwurf:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der VK lag über 15%
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions
-Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen angeboten bzw. veräußert
Ich werde nachdem ich das halbe Forum durchgelesen habe die ModUE von Hummels5000, an BH senden, also nicht die beigefügte UE von BH.

Anschließend werde ich verfahren wie @Hummels5000, an dieser stelle erstmals danke für deine Berichte, ich hoffe du bleibst dem Forum noch erhalten und schilderst wie es ausgegangen ist.;)

Die Dauerkarte werde ich noch diese Woche auf meine Freundin umschreiben lassen, ggf. kann ich so einer Sperrung der DK umgehen..

Frage: ist die Fristsetzung von BH schon nicht mehr rechtens?

Vielen Dank euch vorab für die Unterstützung!​

Die Dauerkarte (und auch normale Tickets) darf nicht gesperrt werden, sie ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier und gegen Vorlage muss mir Einlass gewährt werden, egal wie und wie oft sie zwischenzeitlich gehandelt wurde. Wenn die DK trotzdem gesperrt wird sollte mein Anwalt umgehend eine einstweilige Verfügung beantragen.

Ich muss aber damit rechnen nach dieser Saison die Kündigung des DK Vertrages zu bekommen.

Durch die falsche Frist ist die Abmahnung aus meiner Sicht von Beginn an nichtig. Da haben die mal wieder schlampig gearbeitet. Ich würde daher wohl auch keine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte.
 
Moin zusammen,

@ldb

Besten Dank für deine super schnelle Antwort, sprich ich soll auf den nächsten Brief von BH warten?
Ich denke hier wird 100% ein erneuter Brief mit neuer Fristsetzung und richtigem Datum erfolgen.
Dazu sollte ich dann erst eine ModUE verfassen?
Nicht das BH mir vorwirft ich hätte auf das erste schreiben nicht mal reagiert, diesen fall habe ich hier bisher noch nicht gelesen.
Meinst du ich sollte das schreiben bzgl. der falschen Fristsetzung von meinem Anwalt prüfen lassen?

@GudioM
Ich halte euch auf dem Laufenden ob die Umschreibung geklappt hat,
so würde ich evtl. auch einer Kündigung des DK Vertrages aus dem Wege gehen,
bzw. ich würde die Kündigung akzeptieren aber die DK nicht verlieren.

Beste Grüße
OleDede:cool:
 
Ich habe heute auch vorab per Mail die Abmahnung von Becker Haumann bekommen. Allerdings an eine alte Anschrift addressier und daher wird die Post nicht ankommen. Gilt eine Mail als zugestellt?

Auch mir wird vorgeworfen:

Vorwurf:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der VK lag über 15%
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Stadions
-Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen angeboten bzw. veräußert

Ich soll die Unterlassungserklärung unterschreiben und 250€ überweisen.
Ich habe ursprünglich 4 Tickets im Mitglieder VVK vom BVB erworben, wovon ich 2 bei eBay eingestellt habe (Startgebot 1€) da diese nicht mehr benötigt wurden.

Was soll ich nun tun?
 
Hallo in die Runde

ich habe eine Abmahnung vom Lentze Stopper Anwalt bekommen. Die sind zuständig für den FC Bayern München, aber das ist wohl auch identisch wie die Anwälte vom BVB
Ich habe Karten von einem gekauft für das Halbfinale Bayern-BVB, ich kann aber leider nicht am 26.4. Ich muß am 27.4. in Schwerin sein, und das schaffe ich mein besten willen nicht. Also habe ich die Karten bei Ebay angeboten mit Preisvorschlag. Ich wollte die Anzeige rausnehmen, da ich einen gefunden habe der tauschen wollte gegen das Bundesligaspiel am 8.4. Das wurde auch gemacht. Ebay hat die Anzeige aber vorher rausgenommen also gelöscht....wegen Markenrecht....Bayern LOGO

Mir wird vorgeworfen

Der FCB hat ebenso wie andere Bundesligisten auch, ein nachhaltiges Interesse daran, den
Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz
der eigenen Fans zu bekämpfen. Es ist nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen und
Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs
weitgehend kontrollieren können, welche Personen Tickets erwerben. Bei einem anonymen Verkauf
über Online-Verkaufsplattform wie z.B. „eBay“ ist eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Darüber
hinaus soll weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu
erschwinglichen Preisen gewährleistet werden........................


Mit anderen Worten, Hooligens kaufen nur Tickets mit erhöhten Preisen?????

Weiter


Weitergabe ihrer Tickets für den Fall der kurzfristigen Verhinderung zu bieten, hat der FCB seit der
Saison 2016/2017 eine offizielle Zweitmarkt-Plattform eingerichtet. Hier wird den Fans unter
https://tickets.fcbayern.de/Internetverkaufzweitmarkt/Greeting.aspx die legale Gelegenheit geboten,
ihre Dauer- und/oder Tageskarten von FCB-Heimspielen zum Weiterverkauf anzubieten, falls sie an
einem Spieltag verhindert sind und ein bestimmtes Spiel nicht selbst besuchen können. Damit wird
den Fans ein serviceorientierter und offizieller „Ticket-Zweitmarkt“ mit einer transparenten und fairen
Preispolitik angeboten. So bekennt sich der FCB mit der eigenen Zweitmarkt-Plattform dazu, die
Fairplay-Regeln der Bundesliga zu berücksichtigen. Durch die Abwicklung auf der offiziellen FCBZweitmarkt-
Plattform werden sowohl Sicherheits- als auch Ticketing-Regularien gewährleistet – im
Gegensatz zum illegalen Ticket-Schwarzmarkthandel.
II.
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-
Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten-Abo (nachfolgend gemeinsam „ATGB“) unserer
Mandantin, nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „eBay“ / eBay-
Kleinanzeigen angeboten und/oder veräußert haben. Danach ist die Weitergabe von Tickets
folgendermaßen eingeschränkt:

Ist damit jetzt gemeint, falls ich verhindert bin, darf ich die Karten nur an den Zweitmarkt anbieten????
Leben wir in einer Demokratie oder im Sozialismus????


Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
• Die Tickets sind zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
• Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden.

Wir fordern Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungsund
Verpflichtungserklärung abzugeben, indem Sie die beigefügte Vorlage
a) mit dem aktuellen Datum versehen,
b) unterzeichnen sowie
c) unverzüglich im Original an uns zurücksenden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben,
weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe
nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen
tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Als Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben wir uns notiert:
18.04.2017, 18.00 Uhr.




In der UE steht:

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Jahreskarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele des FC Bayern München öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet) oder bei sonstigen nicht von der Gläubigerin autorisierten Online-Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/oder Tickets zu einem höheren als dem jeweiligen Originalpreis weiterzugeben und/oder an gewerblich Wiederverkäufer zu veräußern oder anderweitig weiterzugeben;
2. bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www.fcbayern.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. EUR 250,00 zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das Konto der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB, IBAN: DE78700202700015, BIC: HYVEDEMMXXX, mit dem Verwendungszweck „2XXXXXXXX-/FC Bayern München“ zu zahlen.



Ich versteh das nicht so ganz:

Was wollen die von mir, die UE wegen dem Logo oder wegen den weiterverkauf??
Wenn das Urteil vom BGH rechtens ist, was will eigentlich Lentz Stopper von mir???

Ich habe mir auch den Bericht durchgelesen

https://www.lhr-law.de/magazin/spor...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten



2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?

Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.


Was kann ich jetzt tun???
Mod UE schicken und warten und den den Fall schildern das ich die Karten getascht habe??

Danke euch
D.







 
So ich habe jetzt die MUE (vordruck von hier) und ein Abschreiben mit dem ich mich auf das Urteil beziehe vorn per Mail rausgeschickt.

Eine Frage hätte ich noch und hoffe auf Antwort
.

Es ging um 2 von 4 Karten die ich über meine BVB Mitgliedschaft erworben habe. Sofern ich für den Mitglieder VVK gesperrt werden sollte macht mir das nichts, aber ich besitze auch eine Dauerkarte und befürchte, das mir diese auch gesperrt werden könnte, obwohl sie nicht Bestandteil der Auktion war.

???
 
hallo,
ich habe heute ein schreiben vom Anwalt bekommen, habe den mein Fall geschildert
Das ist für alle mal hilfreich


vielen Dank für Ihre Anfrage.


Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass auch das reine Anbieten von Tickets, über Plattformen wie eBay, einen Verstoß gegen die ATGB darstellt, sofern Sie Karten beim Verein erworben haben und die ATGB akzeptiert haben. Das von Ihnen zitierte BGH Urteil ist leider als veraltet zu qualifizieren und nicht mehr auf aktuelle Ticketfälle anwendbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verein die Möglichkeit des Zweitmarktes eingeführt hat. Die ATGB widersprechen dem BGH Urteil leider nicht, da nur das Öffentliche Anbieten untersagt ist, nicht jedoch die private Weitergabe. D.h. Sie können weiterhin Karten an Bekannte weitergeben.


Der Vorwurf der Markenrechtsverletzung ist unbegründet, da es ein Privatverkauf war. Die Gegenseite nutz diesen Vorwurf nur, um über eBay an Ihre Daten zu gelangen.


Es sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten.


Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn tatsächlich Gewinn mit der Weitergabe erzielt wurde, da dieser ansonsten zusätzlich von Ihnen gefordert werden kann.


In Ihrem Fall dürfte ein Vergleichsbetrag in Höhe von 50- 100€ vereinbart werden können.


Im Falle, dass keine Einigung erzielt wird, müssen Sie mit weiteren Sanktionen des Vereins rechnen (Ticketsperre).
 
Hi Leute,
ich habe nicht auf die Mail und den Brief reagiert.
Ich sollte eigentlich bis zum 24.02.2017 die 250€ Euro bezahlen. Grund dafür war das anbieten zu einem höheren Preis auf viagogo.
Ich habe meinen Fall nicht finden können, da die meisten ja vorschlagen sofort zu reagieren - aber das habe ich ja nicht.

Wie sieht es jetzt bei mir aus? Habe jetzt seit dem 10.02.2017 keine Nachricht mehr von Lentze + Stopper erhalten.
Möchte aber sehr gerne wieder entsperrt werden, sodass ich wieder selbst zu Spielen hin kann..
Waren E-Tickets, worauf mein Name stand.

Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank schonmal!

LG
 
Hallo.
Habe eine Abmahnung per Mail erhalten von Lentze + Stopper.
Ich habe Tickets bei ibäh reingesetzt zu einen Festpreis mit Verhandlungsbasis, da ich aus Privaten Gründen nicht hingehen kann!
Nun habe ich vorgestern eine Mail erhalten und wurde abgemahnt.
Bin ziemlich verunsichert und weiss nicht wie ich reagieren solle.

Wie soll ich genau vorgehen.
Es wird mir folgendes vorgeworfen:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
3. Die Tickets zu einem höherem als dem bezahlten Preis weitergeben worden.
4. Die Tickets sind öffentlich bei Ebäh angeboten worden.
Bin für jeden Tipp und Rat sehr dankbar.

Des Weiteren weiss ich nicht ob ich die Tickets jetzt noch verkaufen darf, da auf das Geld dringend angewiesen bin. Habe die Tickets selber über dritte erhalten und auch nicht den orginal Preis bezahlt. Ich selber kann nicht , da 3 Leute festzugesagt haben und kurzfristig abgesprungen sind und ich jetzt auf das Geld sitzen geblieben bin.
Habe keine Platz und Reihe Angabe gemacht!



Brauche dringend Hilfe!
Da ich nicht weiß wie ich es mit dem Logo machen soll und wegen den Ticketweiterverkauf!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo. ich möchte wie folgt antworten. Des weiteren wollte ich wissen, ob schon Erfahrungen bei lentze+ stoppen gemacht haben. Um zu wissen was mich noch erwartet. des Weiteren wollte ich wissen, ob zitierten BGH URTEILE noch aktuell sind, da ich in einen Thread gelesen habe, dass nicht mehr der Fall ist!


Sehr geehrte Damen und Herren,




ich nehme Bezug auf Ihre Abmahnung vom xx und beziehe Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin darin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person wie folgt:



Nach BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen. Außerdem unterliegen Tickets dem § 807 BGB sowie anderen BGB§§ und dem WpHG und sind damit frei handelbar. Wobei die 15% Preisobergrenze gegen das Preisbindungsverbot verstößt.

Mit freundlichen Grüßen





Meine modifizierte Unterlassungserklärung



Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB

Widenmayerstraße 28 • 80538 München

Ihr Zeichen

(....)


Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

(......)


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

gegenüber der Firma


FC Bayern München AG
Säbener Straße 51-57
D-81547 München



  • nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.
  • Mit freundlichen Grüßen .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
bin echt fertig, wütend und auch ängstlich...

Ich habe zum allerersten mal meine Dauerkarte für das Monaco Heimspiel zum "Selbstkostenpreis" !! bei eb** angeboten (Anbieten über den BVB Zweitmarkt ging nicht mehr).
Ich wurde operiert und kann die nächsten Spiele nicht ins Stadion. Zum Selbstkostenpreis deswegen, weil ich Fan bin und keinen Gewinn machen möchte.
Ich habe aber so irgendeine Vorahnung gehabt ob das überhaupt rechtens ist und habe die Auktion noch selben Tag vorzeitig beendet.
Heute habe ich dann die Abmahnung vorab per eMail bekommen..
Das ist dann der Dank dafür. Aber ich hätte es ja eigendlich wissen müssen. Meine größte Sorge ist aber, dass ich keine Dauerkarte mehr bekomme. Das wäre für mich der blanke Horror. Oh man....

Folgendes wird mir zu Last gelegt:

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Das Ticket wurde öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei
eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert
-Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des -Vereinslogos

Bezgl. des Logos (ich hatte das BVB Logo genommen) werde ich eine ModUE abgegeben. Dann warte ich einfach mal ab und gucke was da so kommt.

Hauptsache ich bekomme auch nächste Saison noch meine Dauerkarte....

LG
DD
 
@dynamicduo
ich denke zur nächsten Saison wirst du wahrscheinlich nicht gesperrt. Weil die DK wird ja schon im Mai gebucht.
Ansonsten nimm dir einen Anwalt. Kostet leider 250€ bis 300€.
Übernächste Saison ist die DK Kündigung wahrscheinlicher
 
Das habe ich befürchtet. Ich werde aber trotzdem auf den BVB zugehen und meinen Fall schildern. Dann brauche ich mir wenigstens nachher nicht sagen, dass ich es nicht probiert hätte.
Bei über 20 Jahre DK Besitz, muss man alles probieren...

Danke dir.

Gruss
DD
 
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