Heute kam Brief Nr, 3
"in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere Schreiben vom 28.09.2016 und 11.11.2016. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind. Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 20.02.2017, die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen. Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht."
Würdest ihr nochmal irgendwie reagieren? Auf das erste Schreiben hatte ich ja bereits reagiert. Hatte auf das Urteil verwiesen und den Inhalt der Abmahnung bestritten. UE habe ich keine eingereicht da ich auch keine Bildrechte verletzt hatte
Hallo,
ich habe heute meinen zweiten Brief bekommen:
"in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespondenz sowie Ihre Schreiben vom xx.xx.201x.
Der SV Werder Bremen nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die –
wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Verhoeven, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
Ihrem Rückruf sehen wir nunmehr bis zum 16.02.2017 entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 und 17.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags zwischen 09.00 und 11.00 und 15.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung."
Die Tickets die ich abgegeben habe wurden gesperrt, den Leuten wurde letztendlich doch Zutritt gestattet, da Sie meine Daten angeben konnten. Muss ich jetzt mit einer Vertragsstrafe (2.500€) seitens Werder Bremen rechnen?
Soll ich mich mit dem RA in Verbindung setzen und versuchen den Preis von ehemals 250€ zu drücken. Ist es dann sicher, wenn man sich auf 150€ einigt, dass keine weiteren Kosten verlangt werden dürfen?
Hat jemand in dem 2. oder 3. Brief auch etwas stehen, dass es sicher ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?
Ist das nur Taktik oder muss ich mich wirklich auf etwas gefasst machen?
Danke.