Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Wie kommt die Kanzlei überhaupt an Daten bei eBay-Kleinanzeigen?

Da ist doch nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt? Eigentlich dürften sie noch nicht mal einen Namen kennen.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn die gleiche E-Mail Adresse beim Verein hinterlegt ist haben sie einen direkt...
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen, ich hatte ebenfalls eine Abmahnung erhalten gehabt für das DFB Pokalspiel von Dortmund - Union Berlin, da ich ein Ticket bei Kleinanzeigen angeboten hatte.

Vorgeworfen wurde mir das nicht Abbilden der ATGB und dass ich die Karte im Internet bei E-Kleinanzeigen verkaufen wollte.
Daraufhin habe ich dieses Schreiben hier hingeschickt:



Daraufhin kam die Bitte, mich telefonisch bei denen zu melden, das hatte ich dann getan und dort meinen Fall geschildert. Das Ticket hatte ich dann übrigens vor Ort verkaufen können. Der Herr Anwalt meinte dann zu mir, ich solle die 250€ aus deren UE rausstreichen und die UE unterschrieben zurücksenden. Nach dem was ich gelesen habe, sollte ich das jedoch nicht machen, da ich beim nächsten mal dann dran wäre und nichts mehr retten könnte. Ist es jetzt problematisch dass ich mich per Telefon bei denen gemeldet habe oder kann ich das nun ebenfalls getrost ignorieren?

Ich würde hier nichts mehr machen. Die Tatsache das sie einfach so auf das Geld verzichten zeigt mir dass sie später bei einem eventuellen Verstoß sich eine heftige Summe von mir zurück holen wollen.

Es gilt eigentlich für jeden Fall: Ich unterschreibe niemals die originale Unterlassungserklärung.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen. Ich lese seit ein paar Tagen hier mit. Es würde schon ne sehr lange Zeit in Anspruch nehmen bis ich alles durchlese, da dieser Thread schon fast 4 Jahre alt ist. Ich finde es Klasse wie ihr das hier beantwortet. Deswegen habe ich mich einfach auch mal angemeldet. Ich würde gerne mal wissen ob es jemals nach dem 3. Brief der Kanzlei auch mal zu einer Klage kam? Oder ob es auch schon mal zu einer Einstweiligen Verfügung kam?

Nein, bisher nie.
 
Hallo,

ich würde
- maximal 80€ an BH zahlen wollen
- keine Original UE unterzeichnen

Habe ich eine Chance auf Erhalt der DK?
Ein Anwalt der mich gegen BH vertritt würde ca. 300€ kosten.

Ist die DK ohne Anwalt weg?
300€ + Strafe an BH wäre happig
 
Ich würde hier nichts mehr machen. Die Tatsache das sie einfach so auf das Geld verzichten zeigt mir dass sie später bei einem eventuellen Verstoß sich eine heftige Summe von mir zurück holen wollen.

Es gilt eigentlich für jeden Fall: Ich unterschreibe niemals die originale Unterlassungserklärung.

Hallo Idb,

ich danke dir für deine Hilfe! ;)

Und mir kann auch wirklich nichts passieren, wenn ich auf weitere Nachfragen nicht mehr reagiere?

Gruß
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde sagen da kann man mir nichts. Atgb können schlichtweg nicht weitervereinbart werden, sie gelten immer nur zwischen Verein und Erstkkäufer. Wozu dann also weitervereinbaren.
Und öffentlich im Internet anbieten ist schon ziemlich lächerlich dafür eine Unterlassung zu fordern :D Das schränkt mich dermaßen ein und würde von jedem Gericht lachend abgewiesen werden. Deswegen wird BH bei sowas niemals klagen, sie würden sofort verlieren.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo,

ich würde
- maximal 80€ an BH zahlen wollen
- keine Original UE unterzeichnen

Habe ich eine Chance auf Erhalt der DK?
Ein Anwalt der mich gegen BH vertritt würde ca. 300€ kosten.

Ist die DK ohne Anwalt weg?
300€ + Strafe an BH wäre happig

Keine halben Sachen machen. Schreib an Dortmund und erkläre die Situation, warte ab was kommt. Würde BH nichts antworten, ich denke der BVB würde bei Ansicht dieses Falles keine DK kündigen.
 
Danke, ldb für deine Unterstützung!
Telefonisch habe ich bei der Ticket Hotline vom Verein keinen Erfolg gehabt.
Sie sagten mir ich sollte mich an BH wenden, wenn ich von denen angeschrieben wurde.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde alles mal zusammenschreiben und an tickets@bvb.de schicken.
BH würde ich erklären das die Karte verfallen ist. Das Atgb nicht abgebildet wurden kann ja auch sein das man dies mit dem Käufer gemacht hätte wenn er die Karte abholt. Es war schließlich nur ein Inserat und kein bindendes Angebot wie zB eine Auktion. Aber auch dann können aus meiner Sicht Atgb nicht wirksam einbezogen werden, denn sie gelten nur zwischen Verein und Erstkkäufer. Das öffentliche Suchen nach einem Käufer ist ja auch nicht verboten, wie soll ich sonst jemanden finden der das Spiel besuchen will?
Wie jede andere Abmahnung von diesen Helden in meinen Augen auch wieder höchst lächerlich. Verklagen werden sie mich sowieso nicht, die wissen ja jetzt schon das sie verlieren.
 
Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt hier mal eine Stunde lang etwas eingelesen.
Ich bin neu hier und habe einen netten Brief vom SC Freiburg bekommen.
Die wollen von mir 2500€!!!.
Sie können nachweisen das Tickets zu überhöhten Preisen bei Viagogo verkauft wurden für 2 Spiele Hamburg und Bayern.
Des weiteren steht in dem Brief " Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeit an, die Angelegenheit zu klären. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 2.500€ !.
Bei Zahlung eines Teilbetrages von EUR 1.500€ auf die angefallene Vertragsstrafe bis spätestens 15.02.2017 erlassen wir Ihnen den Rest der Vertragsstrafe von EUR 1.000€. Bitte überweisen Sie ......... und ich soll die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Was soll ich tun bin gerade leicht geplättet da ich die Karten in einem Ticketforum abgegeben habe. Habe eine Rechtsschutzversicherung aber hilft die?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Liebe Grüße
 
Ok, dann ist das eigentlich auch der falsche Thread.
Der SC Freburg wird meines Wissens nach von einer anderen Kanzlei aus Ludwigsburg vertreten.
Die werden sich bei dir melden, fallls Du nicht fristgerecht zahlst. Oder auch wenn Du dem SC
Freiburg nur antwortest.
Diese Kanzlei geht wesentlich aggressiver vor als BH, macht das auch nicht so als Massengeschäft.
 
Im Schreiben ist kein Wort von irgendeiner Kanzlei. Meine Frage ist halt nur was ich tun oder nicht tun soll und kann. Ich sehe es nicht ein 2500€ für etwas zu bezahlen, wo ich keine Schuld dran habe. Und selbst wenn ich die Karten verkauft hätte bei Viagogo finde ich 2500 absurd. Habe bisher immer nur von 250 Euro gelesen.
 
Finde das ein wenig seltsam, dass ein Nachlass von 1000€ gewährt wird bei vorzeitiger Zahlung.
Das klingt sehr unseriös.
Hier gab es auch Fälle wo 500€ und mehr gefordert wurden. Kommt auf die Anzahl der Tickets an.

Du solltest prüfen ob wirklich der Club dahinter steckt oder Betrüger die an deine Daten gekommen sind.
 
Finde das ein wenig seltsam, dass ein Nachlass von 1000€ gewährt wird bei vorzeitiger Zahlung.
Das klingt sehr unseriös.
Hier gab es auch Fälle wo 500€ und mehr gefordert wurden. Kommt auf die Anzahl der Tickets an.

Du solltest prüfen ob wirklich der Club dahinter steckt oder Betrüger die an deine Daten gekommen sind.

Das mit dem Nachlass bei sofortiger Zahlung ist bei Freiburg Standard.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde dem Verein dann auch antworten das ich die Karten zum normalen Preis in einem Forum verkauft habe. Sollen sie doch mal ihre Beweise auf den Tisch legen..

Ansonsten nimm dir einen guten, erfahrenen Rechtsanwalt in der Sache. Stichwort negative Feststellungsklage. Rechtsanwalt Ralf Möbius aus Hannover könnte dir helfen, der schreibt in seinem Blog öfter solche Beiträge.
 
Hallo zusammen.

Mich hat es letzte Woche auch erwischt und ich lese jetzt schon seit ein paar Tagen hier mit. Erstmal finde ich es echt super, wie ihr hier helft.
Ich hatte zwei Tickets Eintracht Frankfurt – Dortmund eingestellt, aber die dann wieder gelöscht, weil die vielen Anrufe nervig waren und ich dann doch konnte. Das war das erste und einzigste mal überhaupt, wo ich Karten zum Verkauf angeboten hatte und dann das…

Hab auch Schreiben vom Becker u. Haumann bekommen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
- Die Tickets sind öffentlich bei „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten worden.


Und soll bis zum 3.2.2017 eine UE unterschreiben und 250,-EUR bezahlen, was ich natürlich beides nicht mache.

Geht das in Ordnung wenn ich das von Hummels5000 #3880 hier so übernehme:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich lhnen meinen Fall, bezogen auf lhre Abmahnung.
lch habe eine private Weitergabe der Tickets geplant, weil ich ursprünglich beruflich verhindert
gewesen bin. Da ich den Spieltermin dann aber doch wahrnehmen konnte und das Angebot darauf
hin raus genommen habe und dadurch das Angebot von eBay Kleinanzeigen beendet wurde, kam
erst gar kein Verkauf zustande, wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen
konnte.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches
das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich
verhindert war) nicht untersagt.

Des Weiteren sehe ich keinen Grund einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem
Schuldeingeständnis gleichkäme.

Oder ist der letzte Satz, mit dem Schadenersatz, zu viel und ich soll ihn lieber weg lassen und gar nicht mehr auf die Vorderung eingehen?

Als Unterlassungserklärung wollte ich das noch mit schicken da ich ja den Sitzplan abgebildet hatte:

Hiermit verpflichte ich
Name………………
Straße……………..
Wohnort…………….
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der
Eintracht Frankfurt FußballAG, vertreten durch den Vorstand, Mörfelder Landstraße 352, D-50528
Frankfurt
- nachfolgend ,,Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall
durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den/die urheberrechtlich geschützten Stadionplan und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder
teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im lnternet oder auf sonstige Art und
Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was meint Ihr, geht das so in Ordnung?
Will es erst Faxen und dann per Einschreiben schicken.
Wer hat denn danach nochmal Nachricht bekommen, oder was ist dann zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Ich würde zum Schadenersatz nichts schreiben. Es kamen bei allen immer noch Standardbriefe, aber uns ist keine Klage gegen Privatverkäufer bekannt.

Kam die Abmahnung im Auftrag von Eintracht Frankfurt?
 
Ok, danke, dann lasse ich den Satz mit dem Schadenersatz weg.

Ich denke schon das die Abmahnung im Auftrag von Eintracht Frankfurt kahm, den das stand so im Anschreiben:


Sehr geehrter Herr .....
wir zeigen an, dass uns die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Mörfelder Landstraße 362, D-60528 Frankfurt, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend „Eintracht Frankfurt"), in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11).


werde dann bescheid geben, was draus geworden ist.....hab schon ein bischen angst
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

habe letzte Woche Karten für das DFB Pokal Spiel gegen Hertha verkauft (eBay Kleinanzeigen).

Habe keinen Aufschlag am Preis gemacht aber leider ein Bild mit dem Logo des BVB und Hertha als Anzeigenbild gewählt (Ich weiß blöd...).

Habe heute Nachricht von eBay Kleinanzeigen bekommen:

Lieber Nutzer!

Deine Anzeige wurde gelöscht, da ein Rechteinhaber auf deine Anzeige aufmerksam gemacht hat und seine Rechte durch deine Anzeige verletzt sieht.

Ich denke nachdem was ich hier gelesen habe werde ich wohl demnächst auch Post erhalten. Ich habe in jedem Fall vor mir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Im Internet habe ich hierzu auch schon einige gefunden. Könntet ihr mir einen empfehlen, eventuell sogar aus eigener Erfahrung?

Ich denke bei mir wird es nur darum gehen, dass ich das Logo des BVB und von Hertha genutzt habe.

Habt ihr Erfahrung, ob Karten gesperrt werden? Habe die Karten ja auch verkauft und wäre ja mega ärgerlich wenn der Käufer jetzt zum Stadion kommt und dann feststellen muss das die Karten gesperrt sind...

Beste Grüße
 
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Meine Freundin hat Tickets mit ihrer Mitgliedsnummer beim BVB gekauft. War für das Heimspiel gegen Legia Warschau.

Da wir beruflich verhindert waren, haben wir die Tickets am Spieltag gegen Bayern, also vor dem Legia Spiel am Stadion zum Originalpreis verkauft. Älterer Herr im BVB Outfit.

Nun sind diese Tickets in die Hände von Legia Warschau Anhängern gelangt. Die waren ja ausgeschlossen vom Spiel.

Kam ein Brief vom BVB, wo Stellung dazu genommen werden sollte. Haben geschrieben wie es war und das wir keine Tickets an Legia Anhänger verkauft haben. Meine Freundin wurde nun für Ticketkäufe gesperrt. Unfassbar.

Wir waren der Meinung, das wir alles richtig gemacht haben. Zum Originalpreis und an einen BVB Fan.

Auf Nachfrage beim BVB kam raus, das wir auch noch Post vom Anwalt bekommen werden wegen Verstoß gegen die ATGB.

Gab es schonmal so einen Fall hier ?

Was sollten wir tun ?
 
Habe vorgestern Karten für ein Bayernspiel bei eBay reingestellt und eine Nachricht eines eBay Users bekommen, die folgerndermaßen lautet:

"In Ihrem Angebot veräussern Sie kommerziell, heißt mit der Absicht der Gewinnerzielung Eintrittskarten für ein Fußballspiel.
Hiermit verstoßen Sie gegen die AGB.
Diese AGB haben Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert.

Bitte beenden Sie das Angebot .

Sollte dies nicht geschehen wird ein Testkäufer die Karten ersteigern.
Danke im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Die entsprechende Passage finden Sie unter Punkt 4. der derzeit gültigen AGB."4. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe.""...der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ... untersagt."Bei einem Verstoß kann...Ihnen gegenüber ...ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 4.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal Euro 2.500 fordern."

Hat das ebenfalls etwas mit den Abmahnungen zu tun oder ist das nur ein Scherzkeks. Was soll ich tun? Auktion runternehmen? Die läuft noch 2 Tage. Habe kein Logo und nix in der Auktion sichtbar.
 
Heute kam Brief Nr, 3
"in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere Schreiben vom 28.09.2016 und 11.11.2016. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind. Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 20.02.2017, die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen. Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht."

Würdest ihr nochmal irgendwie reagieren? Auf das erste Schreiben hatte ich ja bereits reagiert. Hatte auf das Urteil verwiesen und den Inhalt der Abmahnung bestritten. UE habe ich keine eingereicht da ich auch keine Bildrechte verletzt hatte
 
Habe vorgestern Karten für ein Bayernspiel bei eBay reingestellt und eine Nachricht eines eBay Users bekommen, die folgerndermaßen lautet:

"In Ihrem Angebot veräussern Sie kommerziell, heißt mit der Absicht der Gewinnerzielung Eintrittskarten für ein Fußballspiel.
Hiermit verstoßen Sie gegen die AGB.
Diese AGB haben Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert.

Bitte beenden Sie das Angebot .

Sollte dies nicht geschehen wird ein Testkäufer die Karten ersteigern.
Danke im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Die entsprechende Passage finden Sie unter Punkt 4. der derzeit gültigen AGB."4. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe.""...der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ... untersagt."Bei einem Verstoß kann...Ihnen gegenüber ...ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 4.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal Euro 2.500 fordern."

Hat das ebenfalls etwas mit den Abmahnungen zu tun oder ist das nur ein Scherzkeks. Was soll ich tun? Auktion runternehmen? Die läuft noch 2 Tage. Habe kein Logo und nix in der Auktion sichtbar.

hi hatte ich auch mal vor ein paar wochen war wohl der selbe depp
ich hab mein angebot weiterlaufen lassen passiert ist nichts
ich glaube da will nur einer unruhe verbreiten
 
Heute kam Brief Nr, 3
"in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unsere Schreiben vom 28.09.2016 und 11.11.2016. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sind. Auf die obigen aufgeführten Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und fordern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit letztmalig außergerichtlich dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum 20.02.2017, die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen bzw. unserer Aufforderung nachzukommen. Sollte jedoch auch die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen die Ansprüche Ihnen gegenüber ggf. auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies wäre mit weiteren, aus unserer Sicht unnötigen Kosten verbunden, die selbstverständlich ebenfalls Sie zu tragen hätten. Eine weitere außergerichtliche Aufforderung erfolgt nicht."

Würdest ihr nochmal irgendwie reagieren? Auf das erste Schreiben hatte ich ja bereits reagiert. Hatte auf das Urteil verwiesen und den Inhalt der Abmahnung bestritten. UE habe ich keine eingereicht da ich auch keine Bildrechte verletzt hatte

Hallo,

ich habe heute meinen zweiten Brief bekommen:

"in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespondenz sowie Ihre Schreiben vom xx.xx.201x.

Der SV Werder Bremen nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die – wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Verhoeven, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.

Ihrem Rückruf sehen wir nunmehr bis zum 16.02.2017 entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 und 17.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags zwischen 09.00 und 11.00 und 15.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung."

Die Tickets die ich abgegeben habe wurden gesperrt, den Leuten wurde letztendlich doch Zutritt gestattet, da Sie meine Daten angeben konnten. Muss ich jetzt mit einer Vertragsstrafe (2.500€) seitens Werder Bremen rechnen?

Soll ich mich mit dem RA in Verbindung setzen und versuchen den Preis von ehemals 250€ zu drücken. Ist es dann sicher, wenn man sich auf 150€ einigt, dass keine weiteren Kosten verlangt werden dürfen?

Hat jemand in dem 2. oder 3. Brief auch etwas stehen, dass es sicher ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?

Ist das nur Taktik oder muss ich mich wirklich auf etwas gefasst machen?

Danke.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde mich hier nicht mehr kümmern. Ich würde eher Werder Bremen auf Unterlassung verklagen. Aber wahrscheinlich ist das ganz schon länger her und die Dringlichkeit ist nicht mehr gegeben.
Ich würde, sofern Werder meine Karte sperrt, sofort auf Unterlassung klagen. Eintrittskarten sind kleine Inhaberpapiere, dem Besitzer muss gegen Vorlage Einlass gewährt werden, egal wo und wie ich die Karte erworben habe. Der BVB hat das vor 2 Jahren auch gemacht und prompt vor Gericht verloren. Sie wurden damals natürlich von ihrer Haus und Hof Kanzlei Becker und Haumann vertreten, die müssten also wissen das sie wieder verlieren würden, wenn jemand klagt. Vielleicht sperrt man in Bremen ja auch nur die Karten um den Besitzer auszufragen von wem er die Karten gekauft hat um dann per Abmahnung Kasse zu machen. Aus meiner Sicht ist das aber Nötigungen und/oder Erpressung. Wer vor die Wahl gestellt wird die Daten auszuhändigen um das Spiel zu sehen oder draußen stehen zu bleiben wird sich immer für da Spiel entscheiden. Werder hat da klar das Überraschungsmoment auf seiner Seite. Der Besucher hat auch keine Chance sich umfassend darüber zu informieren was bei so einer Aushändigung von persönlichen Daten eigentlich rechtlich zulässig ist, da macht er sich selbst ganz schnell strafbar. Ich würde zu gerne den Bremern per einstweiliger Verfügung einen Treffer verpassen, vielleicht liest hier ja jemand der jetzt gerade auf gesperrten Karten sitzen geblieben ist und Rachegelüste verspürt. Es findet sich sicher ein Anwalt der in der ganze Sache fit ist und das durchziehen will.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Meine Freundin hat Tickets mit ihrer Mitgliedsnummer beim BVB gekauft. War für das Heimspiel gegen Legia Warschau.

Da wir beruflich verhindert waren, haben wir die Tickets am Spieltag gegen Bayern, also vor dem Legia Spiel am Stadion zum Originalpreis verkauft. Älterer Herr im BVB Outfit.

Nun sind diese Tickets in die Hände von Legia Warschau Anhängern gelangt. Die waren ja ausgeschlossen vom Spiel.

Kam ein Brief vom BVB, wo Stellung dazu genommen werden sollte. Haben geschrieben wie es war und das wir keine Tickets an Legia Anhänger verkauft haben. Meine Freundin wurde nun für Ticketkäufe gesperrt. Unfassbar.

Wir waren der Meinung, das wir alles richtig gemacht haben. Zum Originalpreis und an einen BVB Fan.

Auf Nachfrage beim BVB kam raus, das wir auch noch Post vom Anwalt bekommen werden wegen Verstoß gegen die ATGB.

Gab es schonmal so einen Fall hier ?

Was sollten wir tun ?

Hi,
ich würde an deiner Stelle an die BVB Fanabteilung herantreten. Am besten an einen Fanbeauftragten direkt. Zuerst per Mail versuchen, sonst beim nächsten Heimspiel unter der Süd zum Stand der FA gehen.
Damit bekommt ihr hoffentlich die Ticketsperre weg, ob von BH noch was kommt bleibt abzuwarten. Dem würde ich aber ganz locker entgegensehen. Lasst euch nicht einlullen und um Himmels willen nichts unterschreiben oder bezahlen.
Wenn der BVB sich auch über die fanabteilung nichts sagen lassen will, würde ich die Keule raus holen: Anwalt nehmen, nicht lange fackeln und negative Feststellungsklage auf den Weg bringen.
 
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