BMG Dauerkarte angeboten

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich meine Dauerkarte (weil ich durch Zufall eine zweite bekommen habe, ebenfalls auf meinen Namen) bei eBay Kleinanzeigen für eine Saison, also ohne Übertragung, angeboten. Die Anzeige wurde ohne Festpreis, also VB eingestellt. Im Text erwähnte ich jedoch, dass ich sie an den Höchstbietenden für eine Saison abgeben werde. Geschützte Bilder etc. habe ich nicht verwendet.

Nun habe ich eine Abmahnung vom Controlling des Vereins erhalten, da ich laut Ziffer 7a gegen deren ATGB verstoßen habe. Sie fordern von mir eine Vertragsstrafe von 1000€ .

Zudem soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die beinhaltet, dass ich Tickets für Heimspiele bei Internetauktionshäusern anbiete - ansonsten Vertragsstrafe von 2500€.

Es kam kein "Verkauf" zu Stande. Zudem steht im Schreiben von BMG nicht welche Karte gemeint ist. Hinzu kommt, dass ich zu diesem Zeitpunkt zwar beide Anträge auf Übertragung zwar gestellt habe, aber die Karten noch nicht bezahlt waren. In den Anträgen wird auch nirgendwo das ATGB genannt. Habe ich die Dauerkarte mit diesem Antrag überhaupt erworben? Ich stimme den ATGB schließlich erst mit dem Erwerb zu....

Nun meine Fragen:
1. Reicht die Anzeige auf Kleinanzeigen überhaupt aus? Diese kann schließlich jeder eingestellt haben, der mich kennt.
2. Wie verhält sich das ganze bei einer Dauerkarte, auf der mein Name steht und damit personengebunden ist?
3. Was soll ich als nächstes tun?
4. Werde ich meine Karten behalten dürfen, wenn ich nicht bezahle?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG, mawolk
 

ldb

Super-Moderator
Hi,

gibts hier etwas neues? Damals war wohl nichts hier im Forum los, sonst hätte wohl jemand geantwortet.
 
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